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Medienkonferenz des Finanzdepartements vom 19. Juni 2001

Perspektiven – 3 Jahrzehnte Projekthilfe der Stadt Zürich im In- und Ausland

Broschüre
30 Jahre Aufbauhilfe der Stadt Zürich im In- und Ausland
Perspektiven zur Verbesserung der Lebensgrundlagen

Einleitung von Finanzvorstand Willy Küng

Chancen

Am 5. März 1972 ermächtigten die Stimmberechtigten der Stadt Zürich das Parlament, dem Stadtrat .mit dem Budget jährlich Kredite für "entwicklungsfördernde Aufbauwerke" im Inland und im Ausland zu bewilligen. Zuvor, am 22. April 1970, hatte der Gemeinderat auf Antrag des Stadtrates zwei Kredite von je 1 Million Franken für Projekte in Schweizer Berggemeinden und in Entwicklungsländern gesprochen. Seit der Gemeindabstimmung von 1972 ist das solidarische Engagement der Stadt Zürich im In- und Ausland eine Daueraufgabe der Stadt Zürich. Die städtische Hilfe soll, so wollte es das Gemeindeparlament 1971, "zur sinnvollen Entwicklung eines Gebiets beitragen und die Lebensbedingungen der ansässigen Bevölkerung auf die Dauer verbessern". Heute würde diese Zielsetzung mit "Nachhaltigkeit" umschrieben.

In den Jahren 1972 – 2000 hat die Stadt Projekte im In- und Ausland mit insgesamt 28 Mio. Franken unterstützt. 1972 bis 1988 wurden je 0.5 Mio. Franken für die In- und Auslandhilfe gesprochen. Einer Erhöhung auf je 0.7 Mio. Franken ab 1989 folgten Einschränkungen in den Rezessionsjahren ab 1993. Wenn ab 1999 wieder je 0.5 Mio. budgetiert werden wie bereits 1972, so hat sich die städtische Hilfe seither real mehr als halbiert. Immerhin war sie auch in finanziell schlechten Zeiten durch Kontinuität geprägt. Eine Aufstockung ist jedoch wünschbar und soll angestrebt werden, sobald die Stadt die Folgen der Rezession überwunden haben wird.

Zahlreiche anderen Gemeinden und Kantone sind wie die Stadt Zürich sowohl in der Inland- wie der Auslandhilfe tätig und ergänzen in der Auslandhilfe die Leistungen des Bundes und die privaten Spenden an die Hilfswerke. Von dieser Aufbauhilfe zu unterscheiden ist die humanitäre Hilfe bei Naturkatastrophen und Flüchlingselend. Hier hilft die Stadt über Einzelanträge an den Gemeinderat ausserhalb des Budgets.

Die Auslandhilfe wird über Projekte der Schweizer Hilfswerke geleistet. Deren Unterstützungsgesuche werden vom Bund zuhanden der Stadt Zürich begutachtet, und eine beratenden Fachkommission des Finanzdepartementes stellt dem Stadtrat Antrag für die im betreffenden Jahr zu unterstützenden Projekte. Reisespesen sind bei der Auslandhilfe noch nie angefallen, wird doch auf Besichtigungen verzichtet. Die Entwicklungshilfe hat sich in den vergangenen 30 Jahren gewandelt: Integrale Entwicklungsprojekte, Hilfe zur Selbsthilfe, Nachhaltigkeit und Ausstrahlung und ganz besonders die Verbesserung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stellung der Frauen stehen heute im Vordergrund.

Die Hilfe an finanzschwache Berggemeinden in der Schweiz ist Ausdruck der Solidarität von Stadt und Land. Sie hat zum Ziel, mit Infrastrukturprojektendazu beizutragen, dass die trotz Unterstützung von Bund und Kanton finanziell überforderten Berggemeinden ihrer Bevölkerung Lebensbedingungen bieten können, die nicht zur Abwanderung zwingen: Sicherheit gegen Lawinen, zeitgemässe Schulanlagen, Erschliessung und Wasserversorgung. Jährlich wird ein Kanton oder eine Region ausgewählt, und das zuständige Departement des Kantons wird gebeten, regionalplanerisch unterstützungswürdige Projekte von finanzschwachen Berggemeinden einzureichen. Es hat sich als Praxis herausgebildet, dass die jeweilige Kantonsregierung im Folgejahr eine Delegation des Stadtrates zu einer Besichtigung der Projekte einlädt. Dies ermöglicht einen wertvollen Erfahrungsaustausch mit den Kantons- und Gemeindebehörden und bringt den Berggebieten auch die Sorgen der Agglomerationszentren näher.

Anfangs 1982 ist aus Anlass von zehn Jahre In- und Auslandhilfe eine erste Broschüre erschienen. Bald zwanzig Jahre später ist wieder ein Rückblick angezeigt: Der hier vorliegende Bericht dokumentiert von der Stadt Zürich mitunterstützte exemplarische Projekte im In- und Ausland und enthält je einen Artikel zur In- und Auslandhilfe. Im Anhang sind alle seit 1972 unterstützten Projekte aufgelistet und die Rechtsgrundlagen der Stadt Zürich wiedergegeben. Dies ist ein zweiter Zwischen-Bericht. Die solidarische Hilfe der Stadt Zürich ist auch in Zukunft nötig.


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