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Medienkonferenz des Finanzdepartements vom 19. Juni 2001
Perspektiven 3 Jahrzehnte Projekthilfe der Stadt Zürich im In- und Ausland
30 Jahre
von Finanzvorstand Willy Küng
Ich begrüsse die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Ein besonderer Gruss gilt den Gemeindepräsidenten von St. Martin und Geschinen (VS), Isenthal und Bauen (UR) und Plaffeien (FR), den sie begleitenden Personen sowie den Vertretern der Kantone Wallis, Uri, Obwalden und Freiburg, den Vertreterinnen und Vertretern der Schweizer Hilfswerke und den Mitgliedern der beratenden Kommission für die Hilfe an Entwicklungsländer.
Im März 1982 publizierte das Finanzdepartement eine Broschüre mit dem Titel "Entwicklungshilfe der Stadt Zürich im In- und Ausland: 1972 - 1981, eine Dokumentation anlässlich des 10-jährigen Jubiläums der städtischen Entwicklungshilfe". Seit 1981 sind nun bereits 20 Jahre verflossen, und es ist an der Zeit, die seitherige Entwicklung wieder zu dokumentieren.
Im Herbst 1982 organisierte das Finanzdepartement in Zusammenarbeit mit den Hilfswerken im damaligen Kunstgewerbemuseum eine Ausstellung zum Thema "10 Jahre Entwicklungshilfe der Stadt Zürich im Ausland 1972- 1981", an der 23 unterstützte Projekte in Wort und Bild vorgestellt wurden. Während der Dauer der Ausstellung (18. 9. - 31. 10. 1982) fand ein Filmzyklus mit Werken von Regisseuren aus Afrika, Asien und Lateinamerika statt. Sodann gab es am 14. Mai 1990 hier im Musiksaal des Stadthauses eine Medienorientierung von Swissaid und Finanzdepartement unter dem Motto "Zürich setzt Zeichen". Präsentiert wurden unterstützte Projekte in Ecuador und im Tschad. Unterstützt vom Gartenbauamt pflanzten die Teilnehmenden an der Medienorientierung im Anschluss Sonnenblumen in den Baumscheiben vor dem Stadthaus. Das Gartenbauamt lud die Bevölkerung zum Pflanzen von Sonnenblumen in den Baumrabatten der Strassenbäume ein, um damit ein Zeichen der Solidarität für eine bessere Zukunft zu setzen.
Was die Hilfe an Berggemeinden betrifft, so organisierte das Finanzdepartement 1982 eine zweitägige Pressefahrt nach Graubünden und Uri und 1985 und 1989 nochmals Pressefahrten nach Uri. Damit wurde den Vertreterinnen und Vertretern der Medien die Gelegenheit geboten, im Gespräch mit den Gemeindebehörden die unterstützten Projekte an Ort und Stelle kennen zu lernen. Eine gelegentliche Neuauflage dieser Pressefahrten wäre angebracht. Heute haben wird den umgekehrten Weg gewählt und Gemeindebehörden nach Zürich eingeladen.
In der vorliegenden Broschüre sind sechs repräsentative Projekte vorgestellt, die in den Jahren 1992 - 2000 über die Hilfswerke in Indien und Bangladesch, in Ecuador sowie in Togo und Burkina Faso unterstützt worden sind. Präsentiert werden ebenso auch sechs Projekte in Berggemeinden der Kantone Obwalden, Freiburg, Uri und Wallis, die in den Jahren 1997 - 2000 eine Unterstützung erhalten haben. Im Anhang sind alle seit 1972 unterstützten Projekte aufgelistet und die Rechtsgrundlagen der Stadt Zürich wiedergegeben.
Am 5. März 1972 ermächtigten die Stimmberechtigten der Stadt Zürich das Parlament, dem Stadtrat mit dem Budget jährlich Kredite für "entwicklungsfördernde Aufbauwerke" im Inland und im Ausland zu bewilligen. Seit der Gemeindabstimmung von 1972 ist das solidarische Engagement der Stadt Zürich im In- und Ausland eine Daueraufgabe der Stadt Zürich. Gemäss Gemeinderatsbeschluss 1971 soll die städtische Hilfe "zur sinnvollen Entwicklung eines Gebiets beitragen und die Lebensbedingungen der ansässigen Bevölkerung auf die Dauer verbessern". Heute würde diese Zielsetzung mit "Nachhaltigkeit" umschrieben.
Der regelmässigen Unterstützung der Hilfswerke für Projekte in Entwicklungsländern vorausgegangen waren zwei Aktionen in den Jahren 1962 und 1970. Im Zusammenhang mit den im Jahr 1961 durchgeführten "Zürcher Wochen für Entwicklungsländer" bewilligte der Gemeinderat 1962 einen Kredit von 0.95 Mio. Franken. Mit der zweiten Aktion im Jahre 1970 wurden vom Gemeinderat auf Antrag des Stadtrates zwei Kredite von je 1 Mio. Franken für die Auslandhilfe und für Projekte in Schweizer Berggemeinden bewilligt.
Zahlreiche andere Gemeinden und Kantone sind wie die Stadt Zürich seit anfangs der 70er Jahre sowohl in der Inland- wie der Auslandhilfe tätig und ergänzen in der Auslandhilfe die Leistungen des Bundes und die privaten Spenden an die Hilfswerke. Von dieser Aufbauhilfe zu unterscheiden ist die humanitäre Hilfe bei Naturkatastrophen und Flüchlingselend. Hier hilft die Stadt über Einzelanträge an den Gemeinderat ausserhalb des Budgets.
In den Jahren 1972 2000 hat die Stadt Projekte im In- und Ausland mit insgesamt 28 Mio. Franken unterstützt. 1972 bis 1988 wurden je 0.5 Mio. Franken für die In- und Auslandhilfe gesprochen. Einer Erhöhung auf je 0.7 Mio. Franken ab 1989 folgten Einschränkungen in den Rezessionsjahren ab 1993. Wenn ab 1999 wieder je 0.5 Mio. budgetiert werden wie bereits 1972, so hat sich die städtische Hilfe seither real mehr als halbiert. Immerhin war sie auch in finanziell schlechten Zeiten durch Kontinuität geprägt. Eine Aufstockung ist jedoch wünschbar und soll angestrebt werden, sobald die Stadt die in der Rezession der 90er Jahre entstandene Verschuldung überwunden haben wird.
Die Auslandhilfe wird über Projekte der Schweizer Hilfswerke geleistet. Deren Unterstützungsgesuche werden vom Bund zuhanden der Stadt Zürich begutachtet, und eine beratende Fachkommission des Finanzdepartementes stellt dem Stadtrat Antrag für die im betreffenden Jahr zu unterstützenden Projekte. Reisespesen sind bei der Auslandhilfe noch nie angefallen, wird doch auf Besichtigungen verzichtet. Zwar hatte der damalige Stadtpräsident 1979 gewünscht, die städtische Hilfe auf zwei afrikanische Länder zu konzentrieren und mit diesen Ländern einen Besuchsaustausch zu pflegen, doch wurde diese Idee - m. E. zu Recht - verworfen. Die Entwicklungshilfe hat sich in den vergangenen 30 Jahren gewandelt: Integrale Entwicklungsprojekte, Hilfe zur Selbsthilfe, Nachhaltigkeit und Ausstrahlung und ganz besonders die Verbesserung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stellung der Frauen stehen heute verstärkt im Vordergrund.
Die Hilfe an finanzschwache Berggemeinden in der Schweiz ist Ausdruck der Solidarität zwischen Stadt und Land. Sie hat zum Ziel, mit Infrastrukturprojekten dazu beizutragen, dass die trotz Unterstützung von Bund und Kanton finanziell überforderten Berggemeinden ihrer Bevölkerung Lebensbedingungen bieten können, die nicht zur Abwanderung zwingen: Sicherheit gegen Lawinen, zeitgemässe Schulanlagen, Erschliessung und Wasserversorgung. Jährlich wird ein Kanton oder eine Region ausgewählt, und das zuständige Departement des Kantons wird gebeten, regionalplanerisch unterstützungswürdige Projekte finanzschwacher Berggemeinden einzureichen. Es hat sich als Praxis herausgebildet, dass die jeweilige Kantonsregierung im Folgejahr eine Delegation des Stadtrates zu einer Besichtigung der Projekte einlädt. Dies ermöglicht einen wertvollen Erfahrungsaustausch mit den Kantons- und Gemeindebehörden und bringt den Berggebieten auch die Sorgen der Agglomerationszentren näher.
Die solidarische Hilfe der Stadt Zürich ist auch in Zukunft nötig. Die weitsichtige Ermächtigung der Stimmberechtigten vom 5. März 1972 soll uns auch in Zukunft Verpflichtung sein, gemeinsam mit Bund, Kantonen, anderen Gemeinden und der Bevölkerung einen Beitrag zu leisten für die Harmonisierung der Lebensbedingungen in der Schweiz, für eine gerechtere Welt und für die Erhaltung der Lebensgrundlagen.
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