Die Trägerschaft des Stadions Zürich (Stadt Zürich und Credit Suisse) nimmt den Entscheid des Verwaltungsgerichts mit Befriedigung zur Kenntnis. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen die Baubewilligung mehrheitlich abgewiesen. Die Trägerschaft wird nun in den nächsten Wochen den Entscheid des Verwaltungsgerichts analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden. Vor über dreieinhalb Jahren reichten einige Anwohner und Anwohnerinnen ihre ersten Rekurse gegen den von den Stimmberechtigten deutlich angenommenen Gestaltungsplan ein. Das Verfahren zog sich bis vor Bundesgericht, dessen Urteil zum Gestaltungsplan klar zeigte, dass sich das geplante Stadion realisieren lässt. Die Anwohnerschaft rekurrierte ebenfalls gegen die Baubewilligung. Diese Rekurse wurden vom Regierungsrat im Juni 2006 im Wesentlichen abgewiesen. Nun hat auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit seinem Entscheid vom 29. Juni 2007 die Beschwerden von zwei Anwohner-Gruppen gegen die Baubewilligung mehrheitlich abgewiesen. Gemäss Verwaltungsgericht wird die Trägerschaft des Stadions Zürich „lediglich dazu verpflichtet, vor Baubeginn eine Zustimmungserklärung der Stadt Zürich für den übermässigen Schattenwurf auf ein benachbartes städtisches Grundstück sowie eine Ausnahmebewilligung der Baudirektion für den Eingriff in das Grundwasser einzureichen.“ Die vom Gericht kritisierten Mängel von Baueingabe und Baubewilligungsverfahren liegen nach Ansicht der Trägerschaft zum Teil im bisher vorhandenen rechtlichen Spielraum beim Thema Schattenwurf, zu dessen Klärung der nun vorliegende Entscheid des Verwaltungsgerichts beiträgt. Gegen diesen Entscheid kann nun innerhalb von dreissig Tagen (plus der Dauer der Gerichtsferien) beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Trägerschaft wird nun in den nächsten Wochen die Situation beurteilen und intensive Gespräche führen, um über die nächsten Schritte zu entscheiden. |