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3. Dezember 2004: Projekt Stadion Zürich wird weiter verfolgt |
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Die Trägerschaft Stadion Zürich (Stadt Zürich und Credit Suisse) ist erfreut über den raschen Entscheid des Bundesgerichts. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürichs teilweise aufgehoben und die Fahrtenlimiten des Regierungsrats bestätigt. Die Trägerschaft wird nun das Stadion Zürich in der geplanten Form weiter entwickeln und damit dem positiven Entscheid der Zürcher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gerecht werden. Dieser ändert aber nichts daran, dass das Stadion Zürich nicht mehr rechtzeitig auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 in Zürich hin realisiert werden kann.
Als nächstes geht es darum, das Projekt für Investoren zu konkretisieren, damit diese auf gesicherter Basis einen Entscheid treffen können. Nachdem feststand, dass die Zeit auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 hin nicht mehr reicht und es zur Beschwerde beim Bundesgericht kam, wurden die entsprechenden Arbeiten sistiert. Nun wird das Baubewilligungsverfahren gestartet und die Gespräche mit potenziellen Hauptmietern und Investoren sowie die Verhandlungen mit dem Totalunternehmer weiter geführt. Diese Arbeiten können sechs bis acht Monate dauern. Wie bisher werden auch diese Tätigkeiten mit Rücksicht auf die Quartierstrukturen erfolgen und der Dialog mit den Anwohnern wird weitergeführt.
Der heutige Entscheid des Bundesgerichts brachte zudem die erhoffte Klärung verschiedener Aspekte:
Wirtschaftlichkeit: Für die Credit Suisse war mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes die Wirtschaftlichkeit des Stadionprojektes nicht gegeben. Der private Investor hatte die Realisierung des Stadion Zürich immer an die klare Bedingung geknüpft, dass mit dem Stadion eine entsprechende Mindestrendite erreicht wird. Diese ist zwingend, denn die Credit Suisse und andere potenzielle Investoren investieren nicht eigenes Geld, sondern jenes von (Versicherungs-) Kunden.
Bereits der Entscheid des Regierungsrates war für das Stadion Zürich und künftige Grossprojekte in Zürich unglücklich und fraglich. Er wäre aber mit Rücksicht auf die Euro 2008 akzeptiert worden. Mit dem heutigen Entscheid des Bundesgerichts liegt die Bandbreite der Anzahl Fahrten bei der ursprünglich vom Regierungsrat festgelegten Grössenordnung. Die Trägerschaft ist zuversichtlich, dass damit die Wirtschaftlichkeit erreicht wird, erforderlich ist nun aber eine sehr sorgfältige Prüfung und Weiterentwicklung.
Rechtssicherheit: Regierungsrat und Verwaltungsgericht des Kantons Zürich legten die Fahrtenzahlen in allen Belangen unterschiedlich aus. Der Entscheid des Bundesgerichts trägt zur Rechtssicherheit bei der Anwendung des neuen und in seinem Prinzip von allen Fachleuten begrüssten Fahrtenmodells bei. „Das ist ein wichtiges Zeichen für den Wirtschaftsstandort Zürich“, sagt Kathrin Martelli, Vorsteherin des Hochbaudepartements der Stadt Zürich.
Umwelt: Mit der restriktiven Auslegung des Rechts durch das Verwaltungsgericht wären künftige Grossprojekte in Zürich schwierig zu realisieren. Sie würden tendenziell in die Agglomeration abwandern, wo jedoch die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr schlechter ist. Der Stadtrat muss bei der verkehrstechnischen Einordnung von Grossprojekten das ganze Quartier und die ganze Stadt berücksichtigen, und er kann Partikulärinteressen nicht über den vernünftigen Schutz der Umwelt stellen. Gerade ein klug gestaltetes Fahrtenmodell erlaubt es ihm, das Verkehrsaufkommen künftig besser zu regeln.
Mit dem heutigen Entscheid des Bundesgerichts hält die Trägerschaft am Projekt fest und will dieses Stadion Zürich weiter entwickeln: für Zürich und für den Zürcher Fussball. |
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