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8. September 2004: Die Trägerschaft Stadion Zürich AG geht vor Bundesgericht

Logo Stadion Zürich

Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit

Die Trägerschaft Stadion Zürich (Stadt Zürich und Credit Suisse) hat heute beschlossen, den Entscheid des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die Wirtschaftlichkeit beim Stadion Zürich ist nicht mehr gegeben und mit Blick auf künftige Bauprojekte in Zürich will der Stadtrat mehr Rechtssicherheit schaffen. Damit kann die Fussball-EM 2008 nicht im Stadion Zürich gespielt werden. Der Stadtrat und die Credit Suisse halten aber am Projekt fest.

Der Stadtrat hält an seiner Strategie für Sportstätten fest. Er will ein Fussballstadion und ein Stadion für den Leichtathletik- und Breitensport bauen. Beides sind Investitionen für Jahrzehnte und dürfen nicht wegen kurzfristiger Ereignisse leichtfertig gefährdet werden. Für den Stadtrat sind Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit wesentliche Faktoren für die nachhaltige Entwicklung des Standorts Zürich. Diese Faktoren hat das Verwaltungsgericht mit seinem Entscheid zu wenig berücksichtigt.

Deshalb haben sich der Stadtrat und die Credit Suisse gemeinsam entschlossen, diesen Entscheid in Lausanne überprüfen zu lassen. Die Trägerschaft hat sich den Entscheid zur Beschwerde in Lausanne nicht leicht gemacht und bis zuletzt die Möglichkeit offen gelassen, einen anderen Weg zu beschreiten. Bereits der Entscheid des Regierungsrates war für das Stadion und künftige Grossprojekte in Zürich unglücklich und fraglich. Er wäre aber mit Rücksicht auf die Euro 2008 akzeptiert worden. Aber die „Bandbreite“ des Verwaltungsgerichts zwischen 1,3 Millionen und 2,17 Millionen Fahrten pro Jahr und der Vorschlag der Anwohnerschaft von 1,75 Millionen Fahrten machten deutlich, dass das Stadion Zürich mit diesen noch tieferen Fahrtenzahlen langfristig nicht betrieben werden kann. Die Trägerschaft wird darum beim Bundesgericht die ursprünglich fixierten und von den Stimmberechtigten im Gestaltungsplan festgelegten Fahrtenzahlen beantragen.

Rechtssicherheit: Das Verwaltungsgericht hat die Fahrtenzahlen in allen Belangen sehr restriktiv ausgelegt. Diese gerichtliche Interpretation des neuen und in seinem Prinzip von allen Fachleuten begrüssten Modells kann der Stadtrat nicht akzeptieren. Insbesondere bei der Festlegung des Spezifisches Verkehrpotenzials (SVP) ist das Gericht ans absolute Minimum gegangen und hat damit den politisch nötigen Gestaltungsspielraum massiv reduziert. Die Meinungen des Regierungsrates und des Verwaltungsgerichts gehen in wesentlichen Belangen auseinander. Selbst der Entscheid des Verwaltungsgerichtes kam nur mit einem Stimmverhältnis von 2:1 zu Stande. Der Minderheitsantrag forderte eine Bandbreite von 1.87 bis 3.07 Millionen Fahrten jährlich.

Umwelt: Mit der aktuellen Auslegung des Rechts durch das Verwaltungsgericht wären künftige Grossprojekte in Zürich schwierig zu realisieren und würden allenfalls in die Agglomeration abwandern, wo jedoch die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr schlechter ist. Der Stadtrat muss bei der verkehrstechnischen Einordnung von Grossprojekten das ganze Quartier und die ganze Stadt berücksichtigen, und er kann Partikulärinteressen nicht über den vernünftigen Schutz der Umwelt stellen. Gerade ein klug gestaltetes Fahrtenmodell erlaubt es ihm, das Verkehrsaufkommen künftig besser zu regeln. Gibt es bei Grossprojekten wie dem Stadion jedoch zu wenig Zufahrtsmöglichkeiten direkt zum Objekt, verlagert sich der Verkehr ins Quartier – dies will der Stadtrat unter allen Umständen vermeiden.

Wirtschaftlichkeit: Für die Credit Suisse ist mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes die Wirtschaftlichkeit des Stadionprojektes nicht gegeben. Detaillierte Berechnungen ergaben, dass schon bei zwei Millionen Fahrten pro Jahr 65 Prozent der Kundinnen und Kunden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Stadion gelangen müssten. Das ist nicht erreichbar. Zum Vergleich: Der entsprechende Anteil beim Glattzentrum beträgt rund 30 Prozent und beim Stadion Basel rund 40 Prozent. Der private Investor hatte die Realisierung immer an die klare Bedingung geknüpft, dass mit dem Stadion eine Rendite erreicht wird. Diese ist zwingend, denn die Credit Suisse und andere potenzielle Investoren investieren nicht eigenes Geld, sondern jenes von (Versicherungs-)Kunden.

Der Stadtrat machte deutlich, dass er für die beiden geplanten Sportstadien nur Projekte von höchster architektonischer und städtebaulicher Qualität zulassen will. Dass sowohl das Stadion Zürich wie auch der geplante Neubau des Letzigrunds über diese Qualität verfügen, wurde dank internationaler Wettbewerbe gesichert und ist in Fachkreisen unbestritten. Das Stadion Zürich ist ein städtebaulich und architektonisch bestechendes Projekt, das nicht für die EM geplant wurde und nun leider nicht für die EM gebaut werden kann. Die Trägerschaft hält am Projekt fest und will dieses Stadion Zürich bauen: für Zürich und für den Zürcher Fussball.
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