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6. Juli 2004: Stadion Zürich: Entscheid, aber noch keine Entscheidung |
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Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat heute seinen Entscheid zu den Beschwerden bekannt gegeben. Sowohl die Beschwerde der Anwohnerschaft wie die der Trägerschaft werden teilweise gutgeheissen. Die Stadt Zürich muss die Fahrtenzahlen nochmals überprüfen. In der Frage des Schattenwurfs ist das Gericht seiner Beurteilung im Fall „Wolfer“ gefolgt.
Das Verwaltungsgericht hat rasch entschieden. Allerdings liegt noch keine Begründung vor. Allein aufgrund des Dispositivs lässt sich nicht beurteilen, welche Auswirkungen das Urteil auf das Stadionprojekt hat. Das Verwaltungsgericht verlangt eine Überarbeitung der Parkierungsvorschrift „zur Festsetzung einer verschärften Emissionsbeschränkung im Rahmen von 2.17 bis 1.3. Mio. Fahrten pro Jahr“. Was darunter zu verstehen ist, kann erst aufgrund der Erwägungen beurteilt werden.
Beim Schattenwurf fällte das Verwaltungsgericht denselben Entscheid wie kürzlich bei der Beschwerde von Robert Wolfer. Im Grundsatz werden damit die Vorschriften der Stadt bestätigt und ermöglichen die geplante Höhe des Stadions.
Über die Auswirkungen des Entscheides wird die Trägerschaft informieren, sobald die Begründung vorliegt und eine vertiefte Analyse gemacht werden konnte.
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