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Weitere Entscheidung für das Stadion ZürichDas Verwaltungsgericht des Kantons Zürich informierte heute die Beschwerdeführer über den Entscheid, auf die Beschwerde des Verkehrsclub der Schweiz (VCS) und der fünf mitunterzeichnenden Einzelpersonen aus der Anwohnerschaft nicht einzutreten. Die Begründung des Entscheides wird das Verwaltungsgericht später zustellen. Die Trägerschaft des Stadions Zürich (Stadt Zürich und Credit Suisse) ist froh über den raschen Entscheid des Gerichts und hofft, dass nun auch die Beschwerde der Anwohnerschaft rasch behandelt wird. Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts von letzter Woche zum Schattenwurf wurde bereits ein deutliches Zeichen gesetzt, dass das Stadion in der projektierten Höhe realisiert werden darf.
Die Trägerschaft appelliert an die Anwohnerinnen und Anwohner, nach den nun vorliegenden Gerichtsurteilen auf ihren Entscheid zurückzukommen. Der Stadtrat und die Credit Suisse betonten letzte Woche, dass der ausgehandelte Verhandlungsentwurf nach wie vor auf dem Tisch liegt. „Das Wunder ist wieder ein wenig wahrscheinlicher“, sagte Stadträtin Kathrin Martelli, Vorsteherin des Hochbaudepartement der Stadt Zürich nach dem VCS-Entscheid des Verwaltungsgerichts.
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