|
Stimmrechtsbeschwerden gegen Abstimmung zum Stadion Zürich abgelehnt Der Bezirksrat hat die Stimmrechtsbeschwerden gegen die Gemeindeabstimmung zum Gestaltungsplan des Stadion Zürich abgelehnt. Damit ist ein weiteres Hindernis aus dem Weg geräumt, um dem Willen der Stimmberechtigten, private Investoren ein neues Fussballstadion bauen zu lassen, nachzukommen.
Zwei Parteien hatten anfangs September 2003 beim Bezirksrat je eine Stimmrechtsbeschwerde gegen den Urnengang vom 7. September eingereicht. Sie warfen der Stadt unter anderem vor, die Abstimmungszeitung sei suggestiv, einseitig und propagandistisch. Dadurch sei die Stimmfreiheit verletzt worden und die Abstimmung über den Gestaltungsplan Stadion Zürich dürfe nicht durchgeführt werden oder sei aufzuheben, wenn die Vorlage angenommen würde.
Der Bezirksrat stellt nun in seiner schriftlichen Begründung fest, dass die Beschwerden unberechtigt sind. Weder seien die gewählten Formulierungen irreführend, noch seien sie unzulässig suggestiv formuliert. Der für den Inhalt der Abstimmungszeitung verantwortliche Stadtrat hat demnach die Stimmberechtigten ausreichend und richtig über den Inhalt der Abstimmung informiert. Gegen diesen klaren Entscheid des Bezirksrates könnte beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.
Mit der Rückweisung der Beschwerden wird eine weitere Barriere auf dem Weg zum Bau des Stadion Zürich weggeräumt. Bereits Ende letztes Jahr hatte der Bezirksrat drei Rekurse gegen die Aufhebung des Sportweges abgelehnt. Der Stadtrat hofft, dass die deutliche Rückweisung der Rekurse und Beschwerden ein positives Zeichen für die rechtzeitige Realisation des Stadions ist.
Ob im neuen Stadion Zürich tatsächlich ein Europameisterschaftsspiel angepfiffen werden kann, hängt nicht zuletzt vom Entscheid des Regierungsrates zu den verbliebenen sieben Rekursen ab. Vor allem aber wird es in den Händen der Rekurrenten liegen, ob sie das deutliche Abstimmungsergebnis und ablehnende Rechtsmittelentscheide akzeptieren oder an höhere Instanzen weiterziehen, was zu weiteren Verzögerungen führen würde. |
|
|
|