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15. Mai 2003: Asyl-Organisation Zürich: Stadtrat will öffentlich-rechtliche Anstalt gründen

Die Asyl-Organisation Zürich soll nach dem Willen des Stadtrats in Zukunft in der Form einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt betrieben werden. Die hohe Dynamik der Betreuung und Unterbringung von Asyl Suchenden verlangt einen grösseren Handlungsspielraum, als es der verwaltungsrechtliche Rahmen der Stadtverwaltung zulässt.

Der Stadtrat ist nach eingehender Prüfung der möglichen Varianten zum Schluss gekommen, dass die selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt eine ausreichend flexible und kostengünstige Betriebs- und Rechtsform darstellt. Zugleich bietet sie die notwendige Verlässlichkeit für das Personal und bei der Leistungserbringung für den Kanton und die Gemeinden. Eine Revision des Gemeindegesetzes, die den Gemeinden die Errichtung selbständiger öffentlich-rechtlicher Anstalten explizit erlaubt, ist in Vorbereitung.

Die Asyl-Organisation Zürich stellt heute im Asylbereich die grösste und komplexeste Betreuungsorganisation in der Schweiz dar. Sie ist verantwortlich für die Betreuung und Unterbringung von Asyl Suchenden, die der Gemeinde Zürich zugewiesen werden, sowie für die in der Stadt Zürich wohnhaften anerkannten Flüchtlinge. Über den kommunalen Auftrag hinaus betreut sie im Auftrag des Kantons Asyl Suchende der ersten Phase und betreibt verschiedene Fach- und Spezialdienste. Für andere Gemeinden hält sie zudem Mandate zur Betreuung und Unterbringung von Asyl Suchenden in der zweiten Phase und von anerkannten Flüchtlingen.

Die hohen Anforderungen an eine solche Organisation und die grosse Dynamik des Geschäftsbereichs - der quantitative Auf- und Abbau als auch die inhaltliche Anpassung der Leistungen an veränderte Zuströme von Asyl Suchenden - erfordert eine Rechts- und Betriebsform, die auf Veränderungen flexibel reagieren kann. Innerhalb des herkömmlichen verwaltungsrechtlichen Rahmens führt dies zu Mehrkosten. Die Verselbständigung in Form einer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft ist nach Ansicht des Stadtrats die geeignetste Form, die Asyl-Organisation als Fachorganisation in der bisherigen Qualität weiterzuführen.

Die Kürzung der seit 1996 pauschalierten Leistungsabgeltungen durch den Bund sowie der Rückbehalt der Betreuungspauschale für anerkannte Flüchtlinge durch den Kanton hat in den letzten Jahren zu einer Mehrbelastung des städtischen Haushalts geführt. Mit der Überführung in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt soll nun erreicht werden, dass die Leistungsaufträge von Kanton und Gemeinden kostendeckend sind und die Kosten für den kommunalen Auftrag nicht weiter steigen.

Die Anstaltsstatuten werden zur Zeit erarbeitet und nach einer Vernehmlassung dem Gemeinderat im Herbst vorgelegt. Die Anpassung der Gemeindeordnung unterliegt einer Volksabstimmung.

Richtungsentscheid des Stadtrates über die zukünftigen Aufgaben und die Rechtsform der Asyl-Organistion (PDF, 94 KB) PDF Dokument: Richtungsentscheid des Stadtrates über die zukünftigen Aufgaben
 und die Rechtsform der Asyl-Organistion (PDF, 94 KB)
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