Der Zürcher Stadtrat begrüsst die Vorlage zur Reform des Finanzausgleichs im Kanton Zürich, welche die Stadt neu in den Finanzausgleich einbinden würde. Das Positive am Vorschlag überwiege eindeutig, hält der Stadtrat in seiner Vernehmlassung fest. Mit einigen Änderungen erachtet er es als möglich, die Vorlage mehrheitsfähig zu machen.
In seiner Vernehmlassungsantwort an den Kanton stellt der Stadtrat zuerst einmal fest, dass die Stadt Zürich mit der regierungsrätlichen Vorlage neu in den Finanzausgleich eingebun-den würde und der Ressourcenabschöpfung unterläge. Für ihre Zentrumslasten erhielte sie einen Zentrumslastenausgleich. Per Saldo wäre die Abgeltung an die Stadt Zürich gleich gross wie die Lastenabgeltung im Jahr 2005.
Stärkung der Gemeindeautonomie
Der Stadtrat beurteilt die Vorlage grundsätzlich positiv. Die Reform geht in die richtige Rich-tung, weil sie die Fehlanreize und die ungleiche Verteilung beim Steuerkraftausgleich abschafft. Die Zweckfreiheit der Ressourcenzuschüsse und die Abschaffung finanzkraftabhängiger Staatsbeiträge fördert die Gemeindeautonomie.
Den Ressourcenausgleich ist ein zweckmässiges Finanzausgleichsinstrument, das den Gemeinden die finanzielle Grundausstattung zur Erfüllung ihrer Aufgaben sichert.
Der Zentrumslastenausgleich gemäss Vorschlag ersetzt die bisherige Lastenabgeltung der Stadt Zürich. Damit würden die zentralörtlichen Leistungen sowie die soziodemographischen Gegebenheiten abgegolten. Der Zentrumslastenausgleich von 432,3 Millionen Franken setz-te sich demnach aus der Lastenabgeltung (101 Millionen), dem indirekten Finanzausgleich (22,4 Millionen), dem Beitrag an die Kulturinstitute (19,4 Millionen) sowie der hypothetisch errechneten Ressourcenabschöpfung (289.5 Millionen) zusammen. Alle Beträge beziehen sich auf das Jahr 2005. Per Saldo würde der Zuschuss des Kantons rund 143 Millionen Fran-ken betragen.
Mit 143 Millionen Franken wären die Abgeltungen per Saldo nicht höher als bisher
Die Stadt Zürich würde gemäss Vorschlag neu in den Ressourcenausgleich eingebunden, was zur Folge hätte, dass sie wie die finanzstarken Gemeinden der Ressourcenabschöpfung unterläge. Da die Steuererträge der juristischen Personen stark schwanken können, wäre auch die Ressourcenabschöpfung der Stadt Zürich grossen Schwankungen unterworfen.
Für die Stadt Zürich hiesse das, dass sie in guten Jahren mehr als vorgesehen abgeschöpft würde und somit vom Kanton per Saldo weniger als 143 Millionen Franken (= Grundlage des neuen Gesetzes) erhielte. In schlechten Jahren hingegen würde die Ressourcenabschöpfung geringer ausfallen, entsprechend höher wären dann die Zuschüsse. Im langfristigen Durchschnitt dürften der Stadt Zürich für ihre
Zentrumslasten per Saldo rund 143 Millionen zufliessen.
Bei der Beurteilung mussten die Chancen und Risiken zwischen dem dynamischen Instrument der Ressourcenabschöpfung und dem statischen Instrument des Zentrumslastenausgleichs sowie der Volatilität (Schwankung) des Saldos beider Instrumente abgewägt werden. Der Stadtrat ist nach Würdigung des Ganzen zu einem positiven Ergebnis gekommen, selbst wenn die Stadt in sehr guten Zeiten sogar zur Nettozahlerin werden könnte. In diesem Fall würde die Ressourcenabschöpfung den im Gesetz fixierten Betrag für den Zentrumslastenausgleich übersteigen. Mehr Pluspunkte bringt der Vorschlag nicht zuletzt auch darum, weil die Stadt in schlechten Jahren mit dem Zentrumslastenausgleich bedeutend besser als heute abgesichert wäre.
Sonderlastenausgleich überarbeiten
Zu überarbeiten ist aus Sicht des Stadtrates der allgemeine Sonderlastenausgleich: Zuschüsse dürfen nicht aufwandorientiert ausgerichtet werden, und der Gemeindesteuerfuss eignet sich nicht als Mass für die Ausrichtung von Beiträgen. Mit einer Anpassung des allge-meinen Sonderlastenausgleichs könnte die Schlechterstellung von Gemeinden mit geographischen oder soziodemographischen Sonderlasten gemildert werden.
Der Stadtrat schlägt dem Regierungsrat die Schaffung einer Arbeitsgruppe vor, welche zum Ziel hat, innert nützlicher Frist eine politisch tragfähige Lösung für die Reform des Finanz-ausgleichs im Kanton Zürich zu erarbeiten.