Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat einen Neuerlass der städtischen Stipendienverordnung. Die Beitragshöchstgrenzen sollen an die Teuerung angepasst und der Kreis der beitragsberechtigten Ausbildungen massvoll ausgeweitet werden.
Stipendien und Darlehen ermöglichen auch jenen Personen eine ihren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung zu absolvieren, die nicht über die finanziellen Mittel dazu verfügen. Weiterhin sollen städtische Ausbildungsbeiträge in erster Linie subsidiär gewährt und durch die Vermittlung privater Stipendien ergänzt werden.
Massvolle Ausweitung von beitragsberechtigten Ausbildungen
Der Kanton hat per 2005 in seiner Verordnung zum Bildungsgesetz erhebliche Einschränkungen bezüglich der stipendienberechtigten Ausbildungen vorgenommen. Die Erfahrung zeigt, dass für eine Erfolg versprechende berufliche Integration sehr verschiedene Ausbildungswege möglich sein müssen. Die vorgesehenen Anpassungen lassen Mehrausgaben von rund 500 000 Franken fürs Jahr 2008 erwarten, für den Endausbau ab 2009 sind Mehrkosten von einer Million Franken pro Jahr zu veranschlagen.
Ein funktionierendes Stipendienwesen ist von grosser sozial- und bildungspolitischer Bedeutung: Eine solide Ausbildung ist der beste Garant für ein eigenständiges Leben, deren Förderung dient also auch der Prävention von Armut. Zugleich stellen gut ausgebildete Arbeitskräfte einen zunehmend entscheidenden Standortfaktor dar.
Im Interesse der Übersichtlichkeit ist ein Neuerlass der Verordnung sinnvoll. Dies vor allem auch deshalb, weil in der aus dem Jahr 1995 stammenden Stipendienverordnung in fast allen Artikeln begriffliche Anpassungen an die übergeordneten Bestimmungen von Kanton und Bund vorgenommen wurden.