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Kinderrechtstag vom 20. November stellt Partizipation ins Zentrumder Umsetzung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen wurde in der Stadt Zürich in den letzten zehn Jahren viel erreicht. In einigen Bereichen können die Möglichkeiten der Mitgestaltung von Kindern noch verbessert werden. Der Kinderrechtstag vom 20. November ist Anlass, Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Alltag weiter zu stärken. Kinder sollen aktive Bürgerinnen und Bürger sein, sie sollen sich am gemeinschaftlichen Leben beteiligen und es mitprägen. Dies nicht nur dort, wo sie ohnehin im Zentrum stehen – beispielsweise in Schule und Kindergarten – sondern möglichst in allen Bereichen. Ihre Bedürfnisse und Anliegen, so wollen es in Zürich das Parlament und die Verwaltung, sollen in die Verkehrsplanung einfliessen, bei der Um- oder Neugestaltung von Spielplätzen und ganz grundsätzlich überall dort berücksichtigt werden, wo Kinder von Entscheidungen der Erwachsenen tangiert sind. Mega!phon begleitet Kinder aktiv beim Mitwirken «Kinder kommen nicht von selbst in die Verwaltung.» Die Aussage eines Mitarbeiters des Sozialdienstes der städtischen Liegenschaftsverwaltung verdeutlicht die Schwierigkeit in der Umsetzung des anspruchsvollen Ziels: Kinder und Jugendliche sind angewiesen auf Formen der Beteiligung, die ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechen. Mit dem Auftrag, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen Bereichen der Stadtverwaltung zu fördern, sind die Sozialen Dienste mit «Mega!phon» für Kinder- und Jugendpartizipation seit 2000 präsent. Mit «Partizipation - Mitwirken in der Schule» unterstützt das Schul- und Sportdepartement die Schulen dabei, das Mitgestalten und Mitbestimmen ihrer Kinder und Jugendlichen auszubauen. Offenbar besteht dafür Bedarf, denn sind Kinder an den Planungs- und Entscheidungsprozessen der Erwachsenen beteiligt, wird alles ein wenig komplizierter und es dauert alles ein wenig länger. Methodik und Fachwissen in der Umsetzung und Abstimmung der Prozesse sind also willkommen. Planungsexperten bezeichnen die Begegnung und die Auseinandersetzung mit Kindern als Bereicherung für den eigenen beruflichen Alltag: «Die Begeisterungsfähigkeit der Kinder ist hoch ansteckend.» Eine so positive Grundhaltung gegenüber der Mitsprache von Kindern und Jugendlichen bringen längst nicht alle Erwachsenen auf. Das verbriefte Recht der Kinder auf Anhörung in Scheidungsprozessen beispielsweise wird in der Schweiz erst sehr selten eingelöst. Hinter der ablehnenden Haltung vieler Erwachsener gegenüber der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stehen meist diffuse Ängste, weiss Diana Baumgarten, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zürcher Marie-Meierhofer-Institut. Etwa die Angst, Kinder mit Erwachsenenthemen zu überfordern. «Fachleute sind auch oft verunsichert über das ‚Wofür?’ und das ‚Wie?’ der Kinderbeteiligung. Meist fehlt es an der Erfahrung, wo dafür in den längst etablierten Prozessen überhaupt Spielraum besteht.» Sind personelle und finanzielle Ressourcen knapp, rücken Kinderanliegen oft vollends in den Hintergrund. Auch Partizipation will gelernt sein In der Stadt Zürich wurde in den letzten zehn Jahren viel erreicht: Davon zeugen zahlreiche Kinderkonferenzen in Quartieren, Schul- und Klassenräte in vielen Schulen, die vermehrte Berücksichtigung von Anliegen Jugendlicher in den Quartieren, eine eigene Zeitung von Kindern für Kinder und vieles mehr. In allzu vielen Bereichen und Ämtern wird aber nach wie vor für Kinder entschieden – ohne dass sie nach ihrer Meinung gefragt wurden. «Der Ansatz, Kinder als Träger ihrer eigenen Interessen zu betrachten, ist für viele Erwachsene sehr ungewohnt», konstatiert Pascal Kreuer, Leiter von Mega!phon. Wichtig sei zu bedenken, dass es gar nicht darum gehe, dass Kinder plötzlich alleine Entscheidungen fällten. «Partizipation» bedeute zwar grundsätzlich «Teilhabe», im Zusammenhang mit Kindern bleibe die Verantwortung für den Prozess aber bei den Erwachsenen. «Wir müssen ihnen zeigen, wie sie mitreden können. Und wir müssen ihnen Gestaltungsspielräume eröffnen, wo sie dies tun können.» Anders gesagt: Möglichkeiten zur Partizipation schaffen und die jüngeren Bürgerinnen und Bürger zum Mitwirken befähigen. Nicht erst, wenn sie 18 Jahre alt sind. |
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