Eine von Stadtrat Gerold Lauber, Vorsteher des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich, in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung zu verschiedenen Vorkommnissen im Schulkreis Uto ist abgeschlossen. Dabei wurden keine generellen Missstände und keine allgemeine Führungskrise in diesem Schulkreis festgestellt. Allerdings werden in dem Bericht einzelne Amtspflichtverletzungen festgehalten sowie Massnahmen organisatorischer und personenbezogener Art im Schulkreis Uto empfohlen. Stadtrat Gerold Lauber zeigt sich befriedigt darüber, dass aufgrund dieser umfassenden und unabhängigen Untersuchung die Vorgänge im Schulkreis Uto nun aufgeklärt sind und die Fakten auf dem Tisch liegen. Die im Bericht festgehaltenen Massnahmeempfehlungen werden von ihm unterstützt und nun in Auftrag gegeben. Der Fall einer disziplinarisch schwierigen 6. Primarklasse im Schulhaus Borrweg mit mehreren Lehrerwechseln sowie der Fall eines Teamkonflikts im Schulhaus Bachtobel, bei dem mehrere Lehrpersonen schliesslich kündigten, führten zu massiven Vorwürfen von Eltern gegen die Kreisschulpflege Uto und namentlich deren Präsidenten Andreas Rüegg. In der Folge wurden weitere Vorfälle bekannt. In der Öffentlichkeit entstand so der Eindruck verbreiteter Missstände im Schulkreis Uto, wobei im Zentrum der Kritik der Schulpräsident stand. Fakten statt Mutmassungen In dieser Situation beauftragte Stadtrat Gerold Lauber am 26. April 2007 die unabhängige Zürcher Rechtsanwältin Prof. Dr. Isabelle Häner, im Rahmen einer Administrativuntersuchung die Vorfälle und Vorwürfe abzuklären. Ziel der Untersuchung war es, weg von Mutmassungen, Spekulationen und auch Vorverurteilungen hin zu gesicherten Fakten zu kommen, um auf dieser Basis eine objektive Beurteilung vorzunehmen und Massnahmeempfehlungen abzugeben. Abgeklärt werden sollte dabei auch, ob und inwiefern der Departementsvorsteher aufgrund der ihm in der Gemeindeordnung zugewiesenen Kompetenz in diesem Schulkreis intervenieren muss. Umfassende Untersuchung Angesichts der Schwere der erhobenen Vorwürfe wurde die Untersuchung sehr sorgfältig und umfassend durchgeführt. Der Untersuchungsbeauftragten standen sämtliche nötigen Akten der Kreisschulpflege Uto und des Schul- und Sportdepartements zur Verfügung. Zudem befragte sie über 30 Personen, von involvierten Behördenmitgliedern über Schulleitungen und Lehrpersonen bis hin zu betroffenen Eltern. Gestützt auf diese sorgfältige Untersuchung vermag der am 15. Oktober 2007 abgelieferte 141 Seiten starke Bericht von Prof. Häner die Vorgänge im Schulkreis Uto im Einzelnen auszuleuchten und ein genaues Bild der Abläufe zu zeichnen, das teilweise von den in der Öffentlichkeit erschienenen Berichten abweicht. Keine generellen Führungsmängel Zusammenfassend ergibt sich aus dem Untersuchungsbericht, dass im Schulkreis Uto nicht von grundlegenden Führungsmängeln gesprochen werden kann. In den meisten der untersuchten Fälle hat die Schulbehörde richtig gehandelt. Allerdings kommt die Untersuchungsbeauftragte zum Schluss, dass punktuell Amtspflichtverletzungen vorgekommen sind, indem Unterlassungen und Sorgfaltsfehler begangen wurden. Der Bericht empfiehlt verschiedene Massnahmen organisatorischer und personenbezogener Art im Schulkreis Uto, insbesondere im Bereich der Personalführung durch den Schulpräsidenten. Auf disziplinarische Massnahmen kann gemäss den Empfehlungen der Untersuchungsbeauftragten verzichtet werden. Vorgeschlagen wird im Bericht, dass der Schulpräsident und ein betroffenes Schulpflegemitglied verbindliche Handlungsstrategien vorlegen müssen, um ähnliche Versäumnisse in Zukunft auszuschliessen. Die entsprechenden Aufträge werden vom Departementsvorsteher verbindlich erteilt werden. Er wird über die Erfüllung dieser Aufträge in einem vorgegebenen Zeitrahmen informiert. Fall Borrweg Ausgangspunkt der öffentlichen Diskussion waren Medienberichte, wonach eine 6. Primarklasse im Schulhaus Borrweg durch ihr undiszipliniertes Verhalten seit 2004 insgesamt sechs Lehrpersonen zum Aufgeben gezwungen habe. Der Bericht hält nun fest, dass deswegen nur zwei Lehrpersonen ihre Stelle aufgaben. Bei den übrigen Lehrpersonen waren es andere Gründe, die zur Beendigung ihres Unterrichts in dieser Klasse führten. Auch ergab sich, dass die Klasse von verschiedenen Lehrpersonen durchaus geführt werden konnte, namentlich auch durch die Klassenlehrerin, deren krankheitsbedingter Ausfall dann letztlich zum Eklat mit einem überforderten Vikar im März 2007 führte. Disziplinarische Probleme gab es von Anfang der 4. Klasse an mit einer Entlastungslehrperson, welche die Klasse nicht in den Griff bekam. Als Amtspflichtverletzung erachtet die Untersuchungsbeauftragte, dass die zuständigen Schulpflegemitglieder es lange Zeit unterliessen, gegen die nicht genügend qualifizierte Entlastungslehrperson einzuschreiten. Eine disziplinarische Massnahme in Form eines Verweises drängt sich gemäss dem Untersuchungsbericht deswegen aber nicht auf, zumal eines dieser beiden Schulpflegemitglieder inzwischen aus dem Amt geschieden ist. Vorgeschlagen wird, dass das sich noch im Amt befindliche Schulpflegemitglied nun konkrete Handlungsstrategien zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle erarbeiten muss. Weitere Amtspflichtverletzungen liegen im Fall Borrweg nicht vor, auch wenn nicht immer die zweckmässigste Lösung getroffen wurde. Hingegen sind verschiedene institutionelle und organisatorische Mängel zu beseitigen, neben Unklarheiten in der Geschäftsordnung der Kreisschulpflege Uto namentlich bei der Auswahl und Aufsicht von Vikaren und Entlastungslehrpersonen. Zugunsten aller Beteiligten hervorgehoben wird von der Untersuchungsbeauftragten der positive Abschluss, der sich für die 6. Klasse im Borrweg doch noch ergab. Nach dem Eklat handelte die Schulbehörde rasch und effizient. Eine neue Vikarin bekam die Klasse in Griff und es gelang mit dem gezielten Einsatz von speziellen Massnahmen, den Schülerinnen und Schülern den im Lehrplan vorgeschriebenen Stoff zu vermitteln, so dass alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten in die Oberstufe eingeteilt werden konnten. Fall Bachtobel Im Gefolge der Medienberichte zum Schulhaus Borrweg wurde ein Teamkonflikt im Schulhaus Bachtobel bekannt, der sich zwischen den Mittelstufenlehrpersonen einerseits und der Schulleitung sowie dem restlichen Schulteam anderseits entwickelt und dazu geführt haben soll, dass alle vier Lehrpersonen der Mittelstufe auf Ende Schuljahr 2006/07 kündigten. Im Untersuchungsbericht wird festgehalten, dass es effektiv zu einem tief greifenden und vielschichtigen Konflikt zwischen der Schulleitung einerseits und den Mittelstufenlehrpersonen andererseits dieses Schulhauses kam. Dabei reichten die von den Schulbehörden eingesetzten oder zumindest gutgeheissenen Massnahmen zur Konfliktlösung nicht aus und verschärften den Konflikt im Gegenteil. In diesem schwierigen Personalkonflikt sei der zuständige Schulpräsident Andreas Rüegg seiner Pflicht, Konflikte unter den Schulbeteiligten zu schlichten und zu lösen, mehrfach nicht nachgekommen, ebenso wenig der Pflicht zur Personalleitung und Personalpflege. Das öffentliche Interesse am ordnungsgemässen Schulunterricht und das Wohl der Schülerinnen und Schüler im Bachtobel waren allerdings zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Es habe sich um einen Konflikt unter erwachsenen Personen gehandelt, die eine beträchtliche Mitverantwortung am Konflikt tragen, indem ihnen die Einsicht, ebenfalls Fehler gemacht zu haben, fehlte. Die Eskalation, nämlich die Kündigung der vier Lehrpersonen, haben diese zudem selbst gewollt. Zudem müsse der Fall Bachtobel auch in den Zusammenhang mit den anderen untersuchten Fällen gestellt werden, in denen dem Schulpräsidenten keine Vorwürfe gemacht werden können. Aus diesen Gründen und aus Sicht der Verhältnismässigkeit soll gemäss dem Untersuchungsbericht auf disziplinarische Massnahmen verzichtet werden. Es gebe geeignetere Massnahmen als einen Verweis oder eine Busse, um ähnliche Fehler und Unterlassungen in Zukunft zu verhindern. Die Untersuchungsbeauftragte schlägt dazu vor, dass der Schulpräsident eine verbindliche Handlungsstrategie vorlegt, die ihm erlaubt, seine Personalführungsaufgaben in Konflikten besser und neutraler wahrzunehmen. Bei den Fällen Borrweg und Bachtobel handelt es sich um Geschäfte, die in die Zuständigkeit der Kreisschulpflege Uto fallen. Im Zusammenhang mit diesen Fällen wurde dem Vorsteher des Schul- und Sportdepartements aber vorgeworfen, Briefe nicht beantwortet bzw. verlegt zu haben. Die Untersuchungsbeauftragte hält dazu fest, dass zwar von ihm in einem Fall die nötige Sorgfalt nicht angewendet worden war, weil eine an seine Privatadresse gerichtete und in die Ferien nachgeschickte Briefkopie verlegt wurde. Es handelt sich dabei um ein Versehen, das für den Ablauf im Fall Borrweg ohne Bedeutung war. Stadtrat Lauber hat in der Folge das Controlling bezüglich persönlicher Briefe verstärkt. Weitere Vorwürfe entkräftet Die Untersuchungsbeauftragte hat ferner weitere Fälle an den Schulhäusern Im Lee, Neubühl, Gabler und Manegg untersucht, die an die Öffentlichkeit getragen worden waren. Es wurden dabei keine Amtspflichtverletzungen festgestellt, vielmehr waren in all diesen Fällen die Massnahmen und Handlungen der Schulpflege und ihres Präsidenten wohl begründet. Es wurde, teils zusammen mit Eltern, nach sachgerechten Lösungen gesucht, wobei zudem die personalrechtlichen Interessen der Lehrpersonen berücksichtigt werden mussten. Nächste Schritte Aufsichtsbehörde über die Amtsführung der Kreisschulpflegen ist der Bezirksrat. Dieser – und nicht der Vorsteher des Schul- und Sportdepartements – wäre auch für allfällige Disziplinarmassnahmen zuständig. Da der Bezirksrat über die Anordnung der Administrativuntersuchung orientiert worden war, wird er nun auch über den Abschluss der Untersuchung durch Zustellung des Schlussberichts informiert. Aufgrund der Beurteilungen und Empfehlungen der Untersuchungsbeauftragten wird darauf verzichtet, dies mit einem Antrag auf disziplinarische oder andere aufsichtsrechtliche Massnahmen durch den Bezirksrat zu verbinden. Für den Vorsteher des Schul- und Sportdepartements geht es darum, dass aus den festgestellten Mängeln die Lehren gezogen werden, dies auf allen Ebenen. Die Empfehlungen der Untersuchungsbeauftragten sollen aufgenommen und deren praktische Umsetzung im Einzelnen rasch geprüft und realisiert werden, im Schulkreis Uto als auch, soweit erforderlich, auf gesamtstädtischer Ebene. Zudem werden die Erkenntnisse der Untersuchung auch in die umfassende Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsstrukturen im Volksschulwesen der Stadt Zürich einfliessen, welche die Konferenz der Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten schon vor Vorliegen des Berichts über die Administrativuntersuchung beschlossen hat. Stadtrat Gerold Lauber ist überzeugt, dass die nunmehr abgeschlossene Administrativuntersuchung das Vertrauen in die städtische Volksschule, das diese verdient, stärkt. |