Im ehemaligen Industriegebiet Manegg in Zürich-Wollishofen wird künftig nicht nur gearbeitet. Es entsteht ein gemischt genutztes Stadtquartier. Die markante Spinnerei bleibt als Zeuge der Industriezeit erhalten. Der Private Gestaltungsplan liegt ab morgen Freitag, 9. November öffentlich auf. Die Manegg ist mit rund 14 Hektaren bebaubarer Fläche das südlichste Entwicklungsgebiet Zürichs und die grösste Entwicklungsfläche im Sihltal. Sie liegt inselartig eingebettet zwischen der Autobahn A3 und der Sihl. Das bis anhin industriell geprägte Gebiet befindet sich im Umbruch. Durch die Abwanderung von Industriebetrieben und Werkhöfen werden grosse Flächen frei für neue Nutzungen. In weniger als zehn Bahnminuten erreicht man die Manegg vom Hauptbahnhof mit dem öffentlichen Verkehr. Mit der Fertigstellung des Üetlibergtunnels wird die Erschliessung der Manegg weiter verbessert. Angesichts dieser Entwicklungen kann sich das Gebiet im städtischen und regionalen Gefüge künftig neu positionieren. In unmittelbarer Nähe zu Grün- und Erholungsbereichen, insbesondere zur Sihl und Allmend gelegen, ist die Manegg für höher qualifizierte Arbeitsplätze und auch für Wohnen geeignet. Mit dem Ziel einer qualitätsvollen und nachhaltigen Umstrukturierung startete die Stadt Zürich gemeinsam mit den GrundeigentümerInnen im Jahr 2000 eine kooperative Entwicklungsplanung unter der Federführung des Amtes für Städtebau. Auf der Basis einer Testplanung und von Vertiefungsstudien wurde das Gebiet 2005 rechtskräftig der Zentrumszone Z5 (vorher Industrie-, Gewerbe und Dienstleistungszone) zugewiesen - mit einem Wohnanteil von 0 Prozent und einer Gestaltungsplanpflicht. Im gleichen Jahr wurde das Quartierplanverfahren zur Regelung der Erschliessung eingeleitet und die GrundeigentümerInnen beschlossen die Ausarbeitung eines die ganze Manegg umfassenden Gestaltungsplans. Die städtebauliche und architektonische Qualität wird in der Manegg schrittweise sichergestellt. Im Gebiet bestehen zeitlich sehr unterschiedliche Entwicklungsabsichten. Der nun vorliegende Gestaltungsplan macht deshalb nur die wichtigsten, übergeordneten Festlegungen zu Ausnützung, Nutzweisen, Gebäudehöhen, Freiraum und Erschliessung. In der Manegg dürfen insgesamt 315'000 Quadratmeter Geschossnutzfläche realisiert werden. Es soll sich eine gemischte Nutzung entwickeln können. Wohnnutzung wird nicht zwingend vorgeschrieben. Wer Wohnungen realisiert, ist zu einem Mindestwohnanteil und zu besonders hoher Qualität verpflichtet. Publikumsintensive Nutzungen sind aufgrund der knappen Verkehrskapazitäten nur beschränkt möglich. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 25 Meter. In einigen Teilgebieten östlich der Allmendstrasse sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Hochhäuser bis 40 Meter Höhe zugelassen. Ein Netz aus attraktiven Frei- und Erschliessungsräumen ordnet das Gebiet neu. Im Verbund mit der Allmendstrasse, die ebenfalls neu gestaltet wird, und der SZU-Bahnlinie gliedern sie das Gebiet in unterschiedliche Baufelder. Das ehemalige Spinnereigebäude soll als geschichtlicher Zeuge der industriellen Vergangenheit erhalten bleiben. Die Spinnerei bildet zukünftig zusammen mit einem öffentlich zugänglichen Platz im Bereich der SZU-Haltestelle das neue Zentrum der Manegg. Detaillierte Festlegungen zur Bebauung werden im weiteren Prozess mit ergänzenden Gestaltungsplänen geregelt. Dies ist erst dann zweckmässig, wenn konkrete Projektabsichten seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer vorliegen. Öffentliche Auflage des Gestaltungsplans: 9. November 2007 bis und mit 18. Januar 2008 im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr oder im Internet unter www.stadt-zuerich.ch/hochbau. |