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Der Stadtrat von Zürich

31. Oktober 2007: Stadtrat genehmigt Videoüberwachung an gefährdeten VBZ-Haltestellen

Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) haben im Rahmen des Neubaus der Haltestelle Seebach im Jahre 2005 eine Videoüberwachungsanlage zum Schutz von Fahrgästen und Infrastruktur installiert. Im Vergleich zu den beiden Jahren vor dieser Einrichtung sind die Vandalenschä­den und Bedrohungen um 58 Prozent zurückgegangen. Dieser deutliche Erfolg sowie die positiven Rückmeldungen der Fahrgäste haben die VBZ veranlasst, an sechs weiteren Hal­testellen Überwachungsanlagen vorzusehen: Limmatplatz, Klusplatz, Hegibachplatz, Milch­buck, Bahnhofquai, Schwamendingerplatz. Wo die Anlagen noch nicht montiert sind, wird die Ausrüstung innert zwei Jahren grösstenteils im Rahmen von anstehenden Bauarbeiten erfol­gen.
 
Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) hat im Juli dieses Jahres die Einrichtung der Videoan­lagen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadt Zürich bewilligt. Nun hat ihnen auch der Zürcher Stadtrat zugestimmt. Gleichzeitig hat er grünes Licht für den ordentlichen Einsatz der Pilotanlage in Seebach gegeben. Wichtiges Kriterium für die Auswahl der zu überwachenden Haltestellen war die Anzahl der gemeldeten Fälle von Vandalismus und Be­drohungen bzw. Tätlichkeiten. Die Speicherung der Daten erfolgt lokal, und die registrierten Bilder werden laufend durch neue überschrieben. Ausgewertet werden sie ausschliesslich bei einem konkreten Vorfall.
 
Die Videoüberwachung soll einerseits vorbeugende Wirkung haben und anderseits der Auf­klärung von Vandalenakten und anderen strafbaren Handlungen dienen. Eine flächende­ckende Überwachung der VBZ-Haltestellen auf dem Gebiet der Stadt Zürich ist weder beab­sichtigt noch sinnvoll. Das kantonale Datenschutzgesetz bezeichnet Videoüberwachungen bei überwiegendem öffentlichen Interesse als zulässig.
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