Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, der Stiftung Pro Senectute für den Treuhanddienst und die Rentenverwaltung für die Jahre 2008–2011 leistungsabhängige Beiträge auszurichten und das Maximum bis ins Jahr 2011 gestaffelt auf 745 000 Franken zu erhöhen. Die Stiftung Pro Senectute Kanton Zürich bietet betagten Menschen, die mit der Bewältigung ihrer administrativen und finanziellen Pflichten nicht mehr alleine zurechtkommen, einen Treuhanddienst und eine Rentenverwaltung an. Den Treuhanddienst leisten pensionierte Freiwillige, die Rentenverwaltung erbringen Mitarbeitende der Pro Senectute. Mit diesen Massnahmen sollen die Errichtung einer Beistandschaft und weitere vormundschaftliche Massnahmen so lange wie möglich vermieden werden. Die Leistungsvereinbarung der Stadt beschränkt sich auf Leistungen zuhanden von Zusatzleistungsbezügerinnen und -bezügern. Weil der Bedarf in dieser Zielgruppe zunimmt und die Mandate länger dauern, soll der bisherige maximale jährliche Betriebsbeitrag von 540 000 Franken in den kommenden Jahren gestaffelt erhöht werden: Auf 661 000 Franken für das Jahr 2008, auf 706 000 Franken für das Jahr 2009, auf 724 000 Franken für das Jahr 2010 und auf 745 000 Franken für das Jahr 2011. |