Für die Erneuerungswahlen der kantonalen Geschworenen Ende November 2007 ist es möglich, weitere Kandidaturen nachzureichen. Das Laienrichteramt steht sowohl Mitgliedern einer Partei als auch parteilosen Personen offen. Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 31. Oktober 2007 bei der Stadtkanzlei Zürich einreichen.
Gemäss Beschluss des Regierungsrats sind die Erneuerungswahlen der kantonalen Geschworenen für die Amtsdauer 2008 bis 2013 in sämtlichen Gemeinden bis 14. Dezember 2007 durchzuführen. Die Stadt Zürich hat 343 Geschworene in offener Wahl durch den Gemeinderat zu wählen.
Die Erneuerungswahl wird voraussichtlich Ende November 2007 stattfinden. Die Wählbarkeit für das Amt eines kantonalen Geschworenen und die Verpflichtung zur Annahme der Wahl sind in der Kantonsverfassung und im Gesetz über die politischen Rechte beschrieben.
Die politischen Parteien wurden bereits eingeladen, entsprechende Wahlvorschläge vorzubereiten und diese bis 30. September 2007 bei der Stimmregisterzentrale, Ernastrasse. 25, Postfach, 8010 Zürich, einzureichen. Es sind nicht genug Wahlvorschläge eingereicht worden, weshalb die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis 31. Oktober 2007 verlängert wird.
Auch nicht parteigebundene Interessierte der Stadt Zürich (Stimmberechtigte) können sich zur Wahl stellen. Diese reichen ihre Bewerbung (Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf und Adresse) bei der
Stadtkanzlei, Abstimmungen und Wahlen, Postfach, 8022 Zürich ein. Sämtliche Informationen sind ebenfalls auf der städtischen Website www.stadt-zuerich.ch/abstimmungen (>Wahlen > Erneuerungswahl kant. Geschworene) zu finden.