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Stadt Zürich auf dem richtigen WegDas Sozialdepartement der Stadt Zürich hat den Expertenbericht des Bundes zu erwerbsabhängigen Steuergutschriften, der sich differenziert mit positiven und negativen Anreizen auseinandersetzt, mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen. Die Stadt Zürich begrüsst, dass die Debatte um Anreize und um die Gestaltung der Ablösung von der Sozialhilfe auf nationaler Ebene geführt wird. Sie wird mit ihren Erfahrungen einen wesentlichen Beitrag leisten können.
Zürcher Lösung zeigt in die richtige Richtung Die Stadt Zürich hat bereits 2002 Systemänderungen bei der Bemessung von Sozialhilfe vorgenommen. Das System verpflichtet arbeitsfähige Sozialhilfebeziehende zur Gegenleistung und honoriert Erwerbsarbeit, Qualifikationsbemühungen und gemeinnützige Beschäftigung. Diese Veränderungen wurden in der Richtlinien-Revision der SKOS im Jahre 2004 übernommen.
Die Studie bestätigt, dass für die Reintegration von Langzeiterwerbslosen eine aktivierende Sozialpolitik notwendig ist. Neben kommunalen Beschäftigungsprogrammen wird hier insbesondere die Schaffung von Teillohn-Stellen in Sozialfirmen gefordert, um die Nachfrage nach niedrig qualifizierter Arbeit zu erhöhen. Die im Rahmen der Neuausrichtung der Zürcher Arbeitsintegration – raschere Zuweisung, marktnahe Arbeitsintegrationsprogramme (städtischen Teillohn-Betriebe und Sozialfirmen), Ausbau der direkten Stellenvermittlung – umgestalteten Abläufe und neuen Strukturen können daher gewährleisten, dass die Reintegration von Langzeitarbeitslosen überhaupt gelingen kann. Das Sozialdepartement der Stadt Zürich sieht sich in der privilegierten Situation, dass Wirtschaft, Gewerbe, öffentliche Hand und private Anbieter gemeinsam Arbeitsplätze bereitstellen, damit auch teilleistungsfähige Menschen eine realistische Chance zur Arbeitsintegration und zur schrittweisen Ablösung von der Sozialhilfe erhalten.
Aktuell verfügt die Stadt Zürich über insgesamt rund 1000 Plätze in der Arbeitsintegration für Sozialhilfebeziehende, davon 525 in Teillohn-Betrieben. Die Vermittlungsquote beträgt in den Teillohn-Betrieben aktuell 26%, in den Qualifikationsbetrieben und der Stellenvermittlung 53%. Der neue Zuweisungsprozess sollte sich auf Ende Jahr eingespielt haben.
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