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Der Stadtrat von Zürich

22. August 2007: Bonusaktion - Keine Infrastrukturpreise Abwasser für die nächsten drei Jahre

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, in den Jahren 2008, 2009 und 2010 allen Haushalten und Betrieben in der Stadt Zürich die Infrastrukturpreise für Abwasser zu erlassen. Vorhandene Rücklagen machen dies möglich.

Ausgangslage
Am 1. Januar 2005 trat in der Stadt Zürich die Verordnung über die Preise zur Abwasserbewirtschaftung in Kraft. Gegenwärtig gelten ein jährlicher Infrastrukturpreis von 45 Franken pro Wohnung und 50 Franken pro Vollzeitstelle sowie ein verbrauchsabhängiger Leistungspreis von 1.62 Fr./m3. Die Festlegung der Preise liegt in der Kompetenz des Gemeinderates.

Die Preise sollen regelmässig überprüft und angepasst werden. Vergangenen März hatte Stadtrat Martin Waser eine solche Prüfung angekündigt. Als deren Ergebnis hat der Stadtrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Gemeinderat zu beantragen, den Infrastrukturpreis für die Jahre 2008, 2009 und 2010 zu erlassen.

Auswirkungen
Jede Wohnung wird mit dieser befristeten Aktion jährlich um 45 Franken entlastet, jeder Betrieb um 50 Franken pro Vollzeitstelle. Nach der Überprüfung des gültigen Gebühren-modells ist der Stadtrat zum Schluss gekommen, dass die vorhandenen Rücklagen für die Abwasserinfrastruktur diese Bonusaktion für alle Gebührenzahlenden gestatten.

Grundeigentümer/innen und Betriebe profitieren direkt davon, weil ihnen diese Infrastrukturpreise für Abwasser von ERZ Entsorgung + Recycling Zürich direkt erlassen werden.

ERZ verzichtet damit in den kommenden drei Jahren auf insgesamt rund 60 Millionen Franken. Um diesen Betrag werden die finanziellen Reserven von ERZ im Bereich Abwasser reduziert. Trotzdem verfügt ERZ über genügend Eigenmittel, die Pflege, Weiterentwicklung und das Funktionieren der Abwasserinfrastruktur zu gewährleisten.
 
Transparente Rechnung
Die Bonusaktion wird für die Rechnungsempfänger/innen klar ausgewiesen. Die Einsparung pro Wohneinheit ist exakt beziffert, was eine transparente Nebenkostenabrechnung gestattet. Mieterinnen und Mieter profitieren von der Bonusaktion, sofern die Vermietenden die erlassenen Gebühren von 45 Franken pro Haushalt und Jahr weitergeben. Der Stadtrat empfiehlt den Vermietenden, im Sinne einer transparenten und fairen Abrechnung die Einsparung an die Mieterinnen und Mieter weiterzureichen.

Nicht betroffen von der Bonusaktion sind die Leistungspreise, die unverändert verrechnet werden.
Der Stadtrat von Zürich Interner Link: Der Stadtrat von Zürich
Weitere Links
Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005 Interner Link: Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005
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