Die Bekämpfung von missbräuchlichem Bezug von Sozialhilfegeldern ist ein wichtiger Auftrag bei der Ausrichtung von wirtschaftlicher Unterstützung. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Sozialen Diensten haben im ersten Halbjahr 2007 wiederum zahlreiche missbräuchliche Bezüge von Sozialhilfegeldern aufgedeckt und geahndet. Die Anzahl Rückforderungen bei unrechtmässigem Bezug oder Zweckentfremdung, die per Entscheid der Einzelfallkommission der Sozialbehörde gefällt wurden, beläuft sich im ersten Halbjahr 2007 auf 58 Fälle von Zweckentfremdungen mit einer Rückforderungssumme von CHF 163'493 (erstes Halbjahr 2006: 58 Fälle; Rückforderungssumme CHF 171'406) und 207 Fälle unrechtmässigen Bezuges mit einer Rückforderungssumme von CHF 2'130'580 (erstes Halbjahr 2006: 197 Fälle; Rückforderungssumme CHF 1'818'185). Zusätzlich wurden von den Sozialen Diensten von Januar bis Juni 2007 29 Strafanzeigen wegen Betrugs eingereicht. Erläuterung «Zweckentfremdung» Eine unterstützte Person setzt die erhaltene Unterstützungsleistung nicht entsprechend ihrem Zweck, sondern anderweitig ein. z.B. Schulden begleichen anstatt Miete oder Krankenkassen-Prämien bezahlen Erläuterung «unrechtmässiger Bezug» Unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfegeldern liegt dann vor, wenn ein Klient Veränderungen seiner Situation, die Einfluss auf die Höhe der ausbezahlten Sozialhilfegelder haben, nicht oder zu spät meldet. z.B. Erwerbseinkommen nicht oder zu spät deklariert, Mietzinssenkung nicht deklariert, Gefängnisaufenthalt nicht bekannt gegeben |