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Der öffentliche Gestaltungsplan für das neue Kongresszentrum am See ist ab Freitag, 10. August während 60 Tagen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens im Hochbaudepartement der Stadt Zürich öffentlich aufgelegt. Der Gestaltungsplan ist die planungsrechtliche Grundlage für das Projekt des spanischen Architekten und Pritzker-Preisträgers Rafael Moneo, der sich in einem internationalen Wettbewerb durchgesetzt hat. Noch ist das Projekt in Bearbeitung, aber es wird sich an die Vorgaben des Gestaltungsplans zu halten haben. Festgelegt werden im Gestaltungsplan u.a. das Planungsgebiet, die maximale Ausnützung, die Art der Nutzung, die Gestaltung, Freiräume und die Regelung des motorisierten Individualverkehrs.
Im Mitwirkungsverfahren können in den nächsten 60 Tagen Einwendungen eingereicht werden, die vom Amt für Städtebau geprüft, aufgenommen oder abgelehnt werden. Die Ablehnungen sind in einem Bericht zuhanden der Öffentlichkeit und des Gemeinderats zu begründen, der den Gestaltungsplan annehmen oder ablehnen kann. Einwendungen sind keine Rekurse, sondern lediglich ein festgelegtes Instrument in einem so genannten Mitwirkungsverfahren.
Der Gestaltungsplan für das neue Kongresszentrum kann vom 10. August bis und mit dem 9. Oktober im Amt für Städtebau, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, zu den Büro-Öffnungszeiten oder im Internet www.stadt-zuerich.ch/hochbau eingesehen werden. Während der Auflagefrist können sich alle Personen zum Inhalt schriftlich äussern. Die Eingaben sind bis zum 11. September 2007 dem Amt für Städtebau, Postfach, 8021 Zürich, einzureichen.
Gleichzeitig mit dem allfälligen Beschluss des Gemeinderates wird auch die Verfügung der Baudirektion des Kantons Zürich über die Entlassung des bestehenden Kongresshauses aus dem Inventar der überkommunnalen Schutzobjekte amtlich publiziert werden. Die Begründung der kantonalen Baudirektion für die Entlassung aus dem Inventar ist jedoch zur Information bereits unter www.stadt-zuerich.ch/hochbau abrufbar. |
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