Unternehmen dürfen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht tolerieren. Das Gesetz verpflichtet sie, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Die neue Kampagne gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz unterstützt Führungskräfte dabei. Sie wurde von den Gleichstellungsstellen von Stadt und Kanton Zürich entwickelt und in vier Abteilungen der beiden Verwaltungen erprobt. Ein Paket an Informationsmaterialien ermöglicht Unternehmen, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Präventionskampagnen zu realisieren.
Vertreterinnen der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich und der Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen des Kantons Zürich stellten am Dienstag, 17. Juli, an einer Medienkonferenz das Kampagnenmaterial vor. Es umfasst Plakate, Rotairs, ein deutsches und ein mehrsprachiges Faltblatt sowie eine Rubbelpostkarte. Hinweise zum Einsatz der Kampagnenmaterialien sowie Kurzinformationen für Unternehmensleitungen und Führungskräfte unterstützen diese bei der konkreten Präventionsarbeit.
Unternehmen können die Kampagne gegen sexuelle Belästigung erwerben und in massgeschneiderten Kombinationen in ihren Betrieben einsetzen.
Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz beeinträchtigten nicht nur die Leistungsfähigkeit und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der Betroffenen (meistens Frauen), sondern könnten Unternehmen finanziell teuer zu stehen kommen,
betonten die Vertreterinnen der Gleichstellungsstellen. Präventionskampagnen dienten dazu, die Mitarbeitenden zu informieren und für ein belästigungsfreies Arbeitsklima im Betrieb zu sorgen.
Visuelle Botschaften
Die Kampagnenmaterialien setzen vor allem auf die visuelle Kommunikation, um auch leseungewohnte oder fremdsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzusprechen. Es gibt sechs Bildsujets, die zum Nachdenken und zum sich Austauschen mit Kolleginnen und Kollegen über die Problematik anregen.
Erfolgreicher Pilot in Verwaltungen von Stadt und Kanton
Die Präventionskampagne lief als Pilot im Herbst 2006 in je zwei Abteilungen respektive Betrieben der kantonalen und städtischen Verwaltung und wurde anschliessend evaluiert. Die Reaktionen waren positiv. Kritisierte Punkte sowie die Erfahrungen beim Umsetzen der Kampagne wurden bei der Überarbeitung der Materialien berücksichtigt, so dass den Unternehmen nun eine praxiserprobte Kampagne zur Verfügung steht.
Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützt das Projekt mit Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz.