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Heute Donnerstag hat die Stadt vier Werbebildschirmen in der Zürcher Altstadt den Strom abgestellt. Das Bundesgericht hatte den Betreiber bereits Ende März angewie-sen, die Bildschirme unverzüglich abzuschalten. Die Stadt hat den Entscheid des Bundesgerichts nun vollziehen müssen. Wer einen Befehl des Bundesgerichts bewusst missachtet, muss mit Schwierigkeiten rech-nen. So auch die City Lights AG, die vom Amt für Städtebau am 19. April und am 27. Juni nochmals in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen wurde, dem Befehl des Bundesgerichts unverzüglich nachzukommen.
Fachleute haben nun heute die Stromzufuhr zu den Werbebildschirmen unterbrochen. Die Kosten für diesen Aufwand muss die City Light AG ebenso tragen wie die Kosten für den nochmaligen Abschaltbefehl und die Zwangsandrohung durch das Amt für Städtebau vom 27. Juni. Die Werbebildschirme wurden versiegelt. Sollten die Siegel gebrochen werden, wäre dies eine Straftat und würde entsprechend verfolgt.
2005 hatte die Stadt von der City Lights AG verlangt, die Werbebildschirme abzuschalten. Einerseits ist die Zürcher Altstadt ein wertvolles Gut und Werbung im öffentlichen Raum wird darum in dem unter Schutz stehenden Stadtteil nur beschränkt zugelassen, andrerseits ist der Werbedruck in der Altstadt sehr hoch, denn der rege Langsamverkehr macht diesen Standort für die Werbeindustrie äusserst attraktiv. Es geht darum nicht in erster Linie um die vier Werbebildschirme der City Lights AG, sondern um den aktuellen und vor allem künftigen Schutz der einmaligen Altstadt und auch des ansässigen Gewerbes, das für seine Geschäfte durchaus Eigenwerbung betreiben darf. Die City Lights AG jedoch macht mit Fremdwerbung ihr Geld und bedrängt dadurch auch die Eigenwerbung des lokalen Gewerbes.
Dieser Argumentation war auch das Zürcher Verwaltungsgericht gefolgt, das damit im Januar 2007 einen Entscheid der Vorinstanz umgestossen hatte. Nun liegt dieser für die Altstadt so wichtige Entscheid zur Beurteilung beim Bundesgericht. Das oberste Gericht hat noch nicht entschieden, aber der City Ligths AG unmissverständlich befohlen, die Werbebildschirme bis zum definitiven Entscheid abzuschalten.
Weil die City Lights AG dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist, hat die Stadt beim Statthalter Strafanzeige gegen den Eigentümer eingereicht.
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