Weiterer Reformschritt an der Stadtzürcher Volksschule ab Schuljahr 2007/08Die Konferenz der Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten unter dem Vorsitz von Stadtrat Gerold Lauber hat das «Reglement über die allgemeine Elternmitwirkung an den Volksschulen der Stadt Zürich» erlassen. Dieses sieht vor, dass jede Schuleinheit ein Elterngremium bestellt, das die Anliegen der Elternschaft in der Schule vertritt und in bestimmten Bereichen ein Anhörungs- und Mitspracherecht hat. Das neue Elternreglement regelt die durch das neue Volksschulgesetz vorgeschriebene «institutionalisierte» Elternmitwirkung an der städtischen Volksschule. Es legt die gesamtstädtisch geltenden Grundsätze fest und gibt eine Rahmenordnung vor, innerhalb der die Schuleinheiten die Elternmitwirkung selber regeln können und müssen. Die Institutionalisierung der Elternmitwirkung bezweckt den regelmässigen Informations- und Meinungsaustausch sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternschaft. Sie gewährleistet, dass einerseits die Eltern ihre Anliegen einbringen können und anderseits die Schule für ihre Anliegen an sämtliche Eltern einen Ansprechpartner hat. Die Elternmitwirkung beinhaltet Mitarbeit und Mitsprache, hingegen nicht Mitbestimmung, da die letzte Entscheidung immer bei der Schule liegt. Die Elterngremien unterstützen die professionelle Arbeit der Schule und koordinieren die Elternmithilfe. Sie sind in den Planungsprozess der Schuleinheit einbezogen und werden insbesondere beim Schulprogramm und betrieblichen Fragen wie der Schulhaus- und Pausenplatzgestaltung angehört. Ausgeschlossen ist die Mitwirkung der Elterngremien bei Personalentscheidungen und methodisch-didaktischen Entscheidungen. Die Bewältigung individueller Schulprobleme von einzelnen Schülerinnen und Schülern gehört ebenfalls nicht in den Aufgabenbereich der Elterngremien. Es besteht keine Verpflichtung der Eltern, im Elterngremium der Schule ihres Kindes mitzumachen. Die Mitwirkung erfolgt ehrenamtlich und wird nicht entschädigt. Die Schulen erhalten aber einen Betrag zur Deckung der Spesen der Elternmitwirkung. Die Schulen sind in der Organisation der Elternmitwirkung nicht völlig frei; vielmehr gibt ihnen das Reglement Grundformen vor, um so in jeder Schuleinheit eine demokratisch legitimierte Elternvertretung sicher zu stellen. Es handelt sich dabei um die Organisationstypen «Elternrat» (Delegiertensystem) und «Elternforum» (Vollversammlung), auf der Oberstufe sind auch jahrgangsweise organisierte «Elternrunden» möglich. Die konkrete Ausgestaltung ihres Elterngremiums regelt jede Schuleinheit in ihrem Betriebskonzept. Die Konferenz der Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten hat das Elternreglement auf Beginn des Schuljahres 2007/08 in Kraft gesetzt. Die Schulen sind beauftragt, innert zwei Jahren eine dem Reglement entsprechende Elternmitwirkungs-Organisation aufzubauen. Ziel ist es, dass spätestens im Schuljahr 2009/10 alle Schulen über ein funktionierendes Elterngremium verfügen. |