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Der Stadtrat von Zürich

27. Juni 2007: Neue Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2007 die «Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich» beschlossen. Die neue Verordnung legt die Grundsätze fest für eine der Nachfrage entsprechende Bereitstellung von Krippen- und Hortplätzen für Kinder vom Säuglingsalter bis zum Abschluss der obligatorischen Volksschule. Der Stadtrat erfüllt damit den Auftrag aus der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 zur «Kinderbetreuung konkret». Die Verordnung bedarf der Genehmigung des Gemeinderats.
 
Ein übergreifendes rechtliches Dach für den gesamten Betreuungsbereich
Mit der neuen Verordnung werden die bisher verstreuten finanziellen Regelungen zur fami-lienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschul- und Schulbereich in einem einheitlichen Rechtserlass für die Stadt Zürich zusammengeführt. Das bisherige Elternbeitragsreglement wird in modifizierter Form in die neue Verordnung integriert. Zugleich wird das städtische Finanzierungsmodell, das die Subventionierung von Betreuungsplätzen in privaten Einrichtungen regelt, in die Verordnung aufgenommen. Die Verordnung bestimmt somit den gemeinsamen Rahmen und schafft die Voraussetzungen für eine koordinierte Sicherstellung des Angebots, das für Kinder im Vorschulalter wie bisher mehrheitlich von privaten Trägerschaften bereitgestellt wird, während die schulergänzenden Angebote vom Schulamt angeboten werden.
 
Keine Tariferhöhungen
Die Maximal- und Minimaltarife pro Angebot im Vorschulbereich werden mit der neuen Verordnung nicht verändert. So kostet ein ganzer Betreuungstag in einer Kindertagesstätte wie bisher maximal 117.-- Franken, minimal 11.70 Franken.
 
Im Schulbereich findet eine Anpassung der Tarife im Zusammenhang mit den durch das Volksschulgesetz festgelegten Blockzeiten statt. Die Maximaltarife bei allen Angeboten mit Ausnahme der Nachmittagsbetreuung reduzieren sich. Die heutigen Minimaltarife bleiben gleich. So liegt der Maximaltarif für einen ganzen Betreuungstag im Hort neu bei 77.80 Franken (bisher 91.30 Franken), bei gleichbleibendem Minimaltarif von 8.30 Franken; die Mittagsbetreuung kostet neu maximal 28.-- Franken (bisher 45.65 Franken), minimal 4.15 Franken wie bisher. In die Tarifgestaltung bei der Betreuung im Schulbereich fliesst die strategische Zielsetzung mit ein, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern aus allen Schichten eine Betreuung im Rahmen einer schulischen Tagesstruktur zu ermöglichen.
 
Änderungen des Berechnungsmodus für die Elternbeiträge
Der bereits in der Gemeindeordnung verankerte Grundsatz der Abstufung der Elternbeiträge nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bleibt bestehen. Im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird aber der Grenzbetrag des Einkommens (steuerbares Gesamteinkommen minus Familienabzüge), ab dem die Eltern den Maximaltarif bezahlen müssen, von 100 000 Franken auf 120 000 Franken erhöht. Das bewirkt eine Entlastung des Mittelstands und erhöht die Attraktivität eines Zweitverdienstes. Zudem wird die Elternbeitragsberechnung dadurch vereinfacht, dass der bisherige zusätzliche Kinderrabatt abgeschafft wird, zur Kompensation werden die Kinderabzüge bei der Berechnung des massgebenden Einkommens deutlich erhöht.
 
Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung
Die neue Verordnung gibt der Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung sowohl im Vorschulbereich als auch im Schulbereich einen Rahmen.
 
Im Vorschulbereich, der bereits einen hohen Versorgungsgrad aufweist, geht es vor allem darum, noch bestehende Lücken zu schliessen, leicht zugängliche Anlaufstellen für Eltern zu schaffen und als Ergänzung zum traditionellen Krippenangebot auch neue niederschwelligere Betreuungsformen zu fördern. Das Sozialdepartement hat mit einer separaten kreditschaffenden Weisung dem Gemeinderat einen Ausbau um 300 Krippenplätze ab Sommer 2007 beantragt und mit dem Massnahmenplan bis 2010 einen Überblick über die qualitative und quantitative Angebotsplanung gegeben.
 
Im Schulbereich steht im Zuge der Volksschulreform ein eigentlicher Aus- und Umbau der Betreuung an. Das neue Volksschulgesetz schreibt den Gemeinden nicht nur die vierstündigen Blockzeiten am Vormittag vor, sondern verpflichtet sie auch, bei Bedarf weitergehende Tagesstrukturen anzubieten. Die Verordnung nimmt diesen Auftrag des kantonalen Rechts auf und definiert daher insbesondere die schulische Tagesstruktur dahin gehend, dass die Betreuungseinrichtungen in Ergänzung zur Blockzeit die lückenlose Tagesbetreuung der Schülerinnen und Schüler von 7 Uhr morgens bis 18 Uhr abends sicher zu stellen haben.
 
Kosten
Die elternfreundlichen Änderungen in der Tarifgestaltung bewirken eine Reduktion der Einnahmen aus Elternbeiträgen und somit Mehrkosten zulasten der Stadt. Die finanzielle Steuerung obliegt dem Gemeinderat, der die städtischen Ausgaben für die familienergänzende Kinderbetreuung jeweils im Voranschlag festlegt.
 
Genehmigung durch den Gemeinderat
Die Weisung des Stadtrats geht nun zunächst an den Gemeinderat, der gemäss Gemeindeordnung die Verordnung zu genehmigen hat. Erst nach der Genehmigung des Gemeinderats tritt die neue Verordnung in Kraft.
Der Stadtrat von Zürich Interner Link: Der Stadtrat von Zürich
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