Stadt Zürich
 
Seite vorlesen Schriftgrösse
Suchen   

Bereich

 

Stadt

Inhalt
Mitteilungen 2007
Dezember
November
Oktober
September
August
Juli
Juni
Mai
April
März
Februar
Januar
Mitteilungen 2006
Mitteilungen 2005
Mitteilungen 2004
Mitteilungen 2003
Mitteilungen 2002
Mitteilungen des Stadtrates bis
9. Februar 2005
Home Mitteilungen
Sitemap
Service
Suche in den Mitteilungen
Stadt Zürich
Home Stadt Zürich
Startseite Medienmitteilungen der Stadt Zürich

Tiefbau- und Entsorgungsdepartement der Stadt Zürich

26. Juni 2007: Es darf gelounget werden

Zu Zürichs vielfältiger Boulevardgastronomie gehören auch Lounges im Freien. Dieser Trend ist in der laufenden Saison 2007 aktuell geworden. Stadtrat Martin Waser hatte daher das Tiefbauamt beauftragt, in Absprache mit dem Gastgewerbe Möglichkeiten für Lounges auszuarbeiten. Eine entsprechende Lösung liegt nun vor.
 
Die Stadt Zürich stellt immer mehr Raum für Boulevardcafés zur Verfügung. 584 Wirtinnen und Wirte haben aktuell eine entsprechende Bewilligung (2002: 478, 1997: 326, 1985: 260). Um Gesuchstellende beim Verfassen eines Gesuchs zu unterstützen, gibt es seit 2000 einen reich bebilderten Leitfaden, der Möglichkeiten für Boulevardcafés aufzeigt.
 
Als sich in der laufenden Saison 2007 der Trend nach Lounges zeigte, erwies sich der im Leitfaden aufgeführte Begriff «grossvolumige Möbel» als unpräzis und das Verbot solcher Möbel als zu pauschal. Stadtrat Martin Waser beauftragte daher das Tiefbauamt Anfang Mai, rasch eine grosszügigere und klarere Lösung auszuarbeiten und das Gastgewerbe mit einzubeziehen.
 
Das Ergebnis liegt nun vor. Grossvolumige, gepolsterte Möbel zur Errichtung einer Lounge im Freien sind ausdrücklich möglich. «Grossvolumig» heisst in der Regel je einen Meter Höhe und Tiefe sowie 2 Meter Breite. Auf weitere Details bezüglich Möblierung und Anordnung wurde verzichtet, es gilt grundsätzlich wie für jedes Boulevardcafé das Prinzip des offenen und durchlässigen Gesamteindrucks. Ausserdem sollen alle, die zu Fuss, mit dem Rollstuhl oder dem Kinderwagen unterwegs sind, sowie Reinigungs- und Rettungsfahrzeuge nicht behindert werden.
 
Vertretungen des Gastgewerbes erhielten Gelegenheit zu Stellungnahmen. Diese sind so weit wie möglich in die Leitlinien eingeflossen. Das Kapitel «Lounges» wird ab sofort als loses Blatt in die Broschüre «Boulevardgastronomie in Zürich» eingeschoben, bis die vierte Auflage der Broschüre im Frühling 2008 erscheint. In der Online-Ausgabe ist das Kapitel bereits integriert. Der Leitfaden ist kostenlos. Ebenfalls unentgeltlich bietet das Tiefbauamt individuelle Beratungen für Boulevardcafés an.

Boulevard-Lounges (pdf, 1,3 MB) PDF Dokument: Boulevard-Lounges (pdf, 1,3 MB)

Vorher Zimmerleuten (222 KB) JPG Dokument: Vorher Zimmerleuten (222 KB)

Nachher Zimmerleuten (236 KB) JPG Dokument: Nachher Zimmerleuten (236 KB)

Rathauscafé (292 KB) JPG Dokument: Rathauscafé (292 KB)
Tiefbau- und Entsorgungsdepartement Interner Link: Tiefbau- und Entsorgungsdepartement
Tiefbauamt Interner Link: Tiefbauamt
Weitere Links
Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005 Interner Link: Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005
Archiv
Medienmitteilungen von Februar 1999 bis Oktober 2002 Interner Link: Medienmitteilungen von Februar 1999 bis Oktober 2002
Seite vorlesen Seite vorlesen Seite senden Seite senden Seite drucken Seite drucken nach oben Page Top Link

root "internet/stzh/tools/footer" for dynamic footer content not found!

Initteil: 1ms   |   Header: 5ms   |   Nav: 13ms    |   Content: 182ms    |   Footer: 3ms    | Total: 204 ms
Head: 7ms   |   Body: 206ms    |   Total: 213 ms