Der Stadtrat hat eine Motion abgelehnt, welche verlangte, dass er dem Gemeinderat eine Vorlage zu unterbreiten habe, um die Gebühren für die Prüfung von Baugesuchen um 15% senken. Der Stadtrat teilt aber die Meinung der Motionäre, dass die Gebühren nach dem Verursacherprinzip erhoben und nicht auf Kosten der Allgemeinheit verrechnet werden dürfen.
Aufgrund von missverständlichen und zum Teil falschen Zahlen, die in den Medien veröffentlicht wurden, mussten die Motionäre, Daniel Meier und Albert Leiser, annehmen, dass die Stadt für die Prüfung von Baugesuchen mehr verrechnen würden als Kosten verursacht würden. Der Stadtrat macht in seiner ablehnenden Antwort deutlich, dass dies nicht der tatsächlichen Situation entspricht.
Die Stadt schöpft den kantonalen Rahmen für eine Gebührenerhebung nicht aus und verrechnet die Kosten nach einem transparenten Schlüssel, der auch auf dem Internet zugänglich ist (http://www.stadt-zuerich.ch/internet/hbd/home/bewilligen/baueingabe/kosten.html ). Um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und zu garantieren, sind viele Ämter und Fachstellen gefordert. So prüft beispielsweise der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich die immissionsmässigen und energetischen Belange, das Amt für Städtebau die vom Gesetz geforderte Einordnung und Gestaltung, die Feuerpolizei die brandschutztechnischen Anforderungen, die Dienstabteilung Verkehr die Verkehrssicherheit und das Tiefbauamt die Erschliessung und Parkierung. Das Amt für Baubewilligung koordiniert diese Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben und prüft seinerseits die baurechtlichen Belange im engeren Sinne.
Da die Gebühren beim Amt für Baubewilligungen eingehen, die Kosten der anderen involvierten Ämter und Fachstellen aber nicht erfasst werden, kann der Eindruck entstehen, das Amt für Baubewilligungen sei ein "Profit-Center". Das ist jedoch nicht der Fall, im Gegenteil. Für das Jahr 2006 durchgeführte Erhebung der tatsächlichen Kosten zeigt, dass die Gebühren knapp nicht kostendeckend sind.
Der Stadtrat ist wie die Motionäre der Ansicht, dass anfallende Gebühren bei Baugesuchen den Verursachenden überwälzt werden sollen und nicht von den Steuerpflichtigen zu berappen seien. Zudem ist der anfallende Betrag an Gebühren in ein Verhältnis zu den gesamten Baukosten zu stellen. Sie liegen bei Grossprojekten wie etwa Sihlcity bei rund 2.5 Promille und haben somit keinen nennenswerten Einfluss auf erhobene Mietzinse, welche im Wesentlichen durch die Land- und Baukosten plus die Rendite bestimmt sind.
Bei der Erhebung der Gebühren für kleinere Bauvorhaben ortet der Stadtrat eine leichte Abweichung vom Verursacherprinzip. Sie decken die anfallenden Kosten oft nicht vollumfänglich. Da der Stadtrat aber überzeugt ist, dass auch kleinere Bauvorhaben wie Renovationen und innovative bauliche Optimierungen zur Bauqualität der Stadt beitragen können, möchte er auf eine Erhöhnung in diesem Bereich verzichten, obwohl das Verursacherprinzip nicht vollumfänglich eingehalten wird.
Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit den erhobenen Gebühren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sorgfältig kontrolliert und den Bauwilligen eine fristgerechte Prüfung ihrer Baugesuche garantiert werden kann. Die Einhaltung der Gesetze und Fristen hat ihren Preis. Er soll im Wesentlichen von den Bauwilligen und nicht den Steuerpflichtigen bezahlt werden.