Aufgrund der schulpolitischen Vorgaben und der darauf basierenden neuen gesetzlichen Grundlagen (Volksschulgesetz VSG) sowie der sonderpädagogischen Forschung wird der Sonderschulbereich in den nächsten Jahren vollständig umgestaltet. Grundsätzlich sollen im Rahmen der integrierten Sonderschulung möglichst viele Schülerinnen und Schüler mit Sonderschulbedarf in Regelklassen gefördert werden. Damit ergibt sich eine neue Ausgangslage in Bezug auf den diskutierten Neubau.
Angesichts des klaren Bekenntnisses sowohl des Kantons als auch der Stadt zur integrierten Sonderschulung kamen sowohl die Konferenz der Schulpräsidentinnen und -präsidenten als auch die Schulkommission für die Sonderschulen und weitere gesamtstädtische sonderpädagogische Angebote zum Schluss, dass auf den Neubau verzichtet werden soll.