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Der Stadtrat von Zürich

06. Juni 2007: Abstimmungszeitung zum Tram Zürich-West ist sachgerecht und ausgewogen

Der Stadtrat sieht keinen Grund, für die Abstimmung zum Objektkredit für das Tram Zürich-West die Abstimmungsfrage zu korrigieren oder eine Richtigstellung zu Inhalten der Abstimmungszeitung zu publizieren.
 
Das gegnerische Komitee zum Tram Zürich-West hat gegen die städtische Abstimmung vom 17. Juni 2007 Einwände vorgetragen. Die Abstimmungsfrage auf dem Stimmzettel sei «suggestiv verfälscht», und die Abstimmungszeitung verschweige Tatsachen zu den Kosten des Projekts. Der Stadtrat teilt diese Sicht in keiner Weise. Er hält die Abstimmungsfrage für korrekt und in Übereinstimmung mit Praxis und Rechtsprechung. Die Frage auf dem Stimmzettel richtet sich in der Regel nach dem Titel der Vorlage an den Gemeinderat. Sie ist ein Konzentrat, die das Thema klar bezeichnet, aber nicht zwingend alle Informationen enthält. Den Stimmberechtigten darf zugemutet werden, nicht nur den Stimmzettel, sondern auch die Abstimmungszeitung zur Kenntnis zu nehmen.
 
Die Abstimmungszeitung ihrerseits hat zum Ziel, die Stimmberechtigten über die wesentlichen Aspekte einer Vorlage zu informieren. Die Lektüre der Zeitung soll vom Umfang und Detaillierungsgrad her zumutbar sein. Wer weitergehende Informationen wünscht, findet am Schluss den Hinweis aufs Internet sowie den Ort der Aktenauflage. So sind zum Beispiel in der ausführlichen Weisung an den Gemeinderat die gebundenen Ausgaben von 15 Millionen Franken für die Erneuerung von Werkleitungen erwähnt. Diese sind aber weder durch das Tramprojekt verursacht noch stehen sie mit diesem in direktem Zusammenhang. Die Erneuerung drängt sich auf, weil der Strassenraum ohnehin neu gestaltet und aufgebrochen wird. Bei solchen Gelegenheiten ersetzt die Stadt Zürich jeweils die darunterliegenden Leitungen, um zu vermeiden, dass bei einem allfälligen späteren Leitungsschaden die neue Strasse innert kurzer Zeit wieder aufgebrochen werden muss.
 
Dass das Tram Betriebskosten verursachen wird, ist in der Abstimmungszeitung nachzulesen, und die rechtliche Grundlage ist angegeben. Für Ausführungen zum relativ komplizierten kantonalen Finanzierungssystem im öffentlichen Verkehr ist die Abstimmungszeitung kaum das geeignete Gefäss. Es bleibt auf der andern Seite auch unerwähnt, dass das Tram dank der zu erwartenden hohen Auslastung auch Einnahmen erzeugt. In Sachen Mehrkosten schliesslich gehen Stadt und Kanton davon aus, dass keine solchen entstehen. Der beantragte Kredit beruht auf seriösen Berechnungen, und Reserven sind wie in jedem Bauvorhaben eingeplant. Sollte es Kostenüberschreitungen geben, kann auch der städtische Kredit nur nach Klärung der Ursachen und im Rahmen eines politischen Prozesses erhöht werden.
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