Gegen den positiven Entscheid der Baurekurskommission des Kantons Zürich zur geplanten provisorischen Freestyle-Anlage an der Uetlibergstrasse 113 ist eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingegangen. Die Stadt wird damit eine Neubeurteilung des Projektes machen müssen. Auf jeden Fall wird sich ein allfälliger Baubeginn weiter verzögern.
Wie bereits den Rekurs gegen die Erteilung der Baubewilligung durch die Stadt hat der einzige Beschwerdeführer jetzt auch den Weiterzug ans Verwaltungsgericht in letzter Minute eingereicht. Vor einem Monat hatte die Baurekurskommission den Rekurs des Beschwerdeführers deutlich abgewiesen und ausgeführt, dass die Stadt die Baubewilligung zu Recht erteilt habe. Diesen klaren Entscheid der Baurekurskommission hat der Rekurrent nun nicht akzeptiert. Das Hochbaudepartement bedauert, dass sich der Beginn der notwendigen Umbauten und Einbauten damit weiter verzögert. Viele Kinder und Jugendliche der Stadt Zürich warten dringend auf eine Trainingsmöglichkeit für die Freestyle-Sportarten. Das sorgfältig ausgearbeitete Betriebskonzept liegt schon lange vor und der engagierte und erfahrene Verein Freestyle-Park würde die Anlage betreiben und die jungen SportlerInnen beaufsichtigen. Das Hochbaudepartement wird die aktuelle Ausgangslage nun zusammen mit dem Sportamt neu analysieren müssen. Zwar ist man überzeugt, dass die Baubewilligung und der Entscheid der Baurekurskommission einer Beurteilung durch das Verwaltungsgericht standhalten werden. Dennoch ist zu prüfen, ob sich der Bau des Provisoriums noch lohnt, da der Kanton als Besitzer der Liegenschaft Pläne für eine Wohnüberbauung hat. |