Mit einem Rahmenkredit von 20 Millionen Franken will der Stadtrat eine finanzielle Grundlage für den Bau oder den Kauf von Windenergieanlagen schaffen. Denkbar sind auch Beteiligungen an Windkraftgesellschaften oder Lieferverträge für Energie aus Windkraftanlagen. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat einen Rahmenkredit von 20 Millionen Franken für die Realisierung von Windenergieanlagen. Die seit Oktober 2006 geltende Tarifordnung des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) hat durch die Wahlmöglichkeiten eine grosse Nachfrage nach ökologischen Stromprodukten ausgelöst. Diese enthalten alle einen festen Anteil an Stromqualitäten aus «naturemade» zertifizierten Produktionsanlagen. Die Lizenzbedingungen für alle derartigen Produkte enthalten eine Verpflichtung zur Beschaffung einer gewissen Menge Biomasse-, Wind- oder Solarenergie. Das ewz hat sich zum Ziel gesetzt, bis im Jahr 2018 jährlich 100 bis 200 GWh Elektrizität aus Windkraftanlagen zu beziehen, was 3 bis 6 Prozent der heutigen Stromabgabe in seinen Versorgungsgebieten entspricht. Von seiner Strategie, Kraftwerke selbst zu bauen bzw. sich an Partnerwerken zu beteiligen, will das ewz auch bei der Windenergie nicht abweichen. Dadurch erhöht sich die Versorgungssicherheit, und die Risiken der Preisschwankungen am Markt sind geringer. Die Standorte für Windkraftanlagen sind in der Schweiz jedoch begrenzt, und das ewz muss auch bereit sein, mit andern Partnern ein Projekt zu teilen oder auch nur auf vertraglicher Basis die Energie aus Windkraft zu beziehen. Die Konkurrenz bei der Beschaffung von Windenergie ist indes sehr gross. Um die nötige Flexibilität bei der Entscheidung zu haben, beantragt der Stadtrat einen Rahmenkredit, der für den Bau oder den Kauf von Windkraftanlagen zur Verfügung stehen soll, auf der andern Seite aber auch für die Beteiligung an Windkraftgesellschaften oder für Energielieferverträge aus Windkraftanlagen. Dies erlaubt dem Stadtrat, bei Vorliegen eines geeigneten Projekts oder Angebots rasch handeln zu können. |