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Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) und das Tiefbauamt der Stadt Zürich hatten im vergangenen November der TDC Switzerland AG, welche durch die Ingenys AG vertreten wird, die Einwilligung gegeben, das Baugesuch für eine Mobilfunkantenne auf dem ewz-Abspannungsmasten beim Amt für Baubewilligungen einzureichen. Diese Einwilligung hielt allerdings ausdrücklich fest, dass die Stadt Zürich damit in keiner Weise zur Bewilligungsfähigkeit des Gesuchs Stellung nehme. Bei der detaillierten Prüfung des Bau- und Konzessionsgesuchs und dank der Intervention der Bevölkerung wurde festgestellt, dass sich der Standort für die geplante Antenne direkt neben einem Kinderspielplatz befindet. Die Stadt Zürich erlaubt zwar die Sondernutzung des öffentlichen Grunds für den Bau von Antennenanlagen, insbesondere auf VBZ- und ewz-Masten. Doch in der Nähe von Kinderspielplätzen, Schulhäusern, Spitälern, Alters- und Krankenheimen sowie anderen sensiblen Orten stimmt der Stadtrat entsprechenden Gesuchen nicht zu. In der Folge empfahlen die involvierten städtischen Stellen der TDC Switzerland AG den Rückzug des Gesuchs. Die TDC Switzerland AG folgte dieser Empfehlung. |
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