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Der Stadtrat von Zürich

9. Mai 2007: Zonenrechtliche Änderungen auf und bei der Allmend

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat zuhanden des Regierungsrates die Teilrevision des Regionalen Richtplans und des Zonenplans für das Gebiet Allmend/Saalsporthalle. Ausserdem beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat die Teilrevision des Zonenplans für das Areal Allmendstrasse/Brunaubrücke.
 
Seit 1910 wird auf der Allmend Brunau Sport betrieben. Gestützt auf das Nutzungskonzept Allmend Brunau soll die bestehende Sportanlage neben der Saalsporthalle durch eine Freestyle-Anlage ergänzt werden. Die Änderung des Regionalen Richtplans bildet die planungsrechtliche Grundlage für die bestehenden Sportanlagen und für ihre geplante Ergänzung mit der Freestyle-Anlage. Das Gebiet wird im Zonenplan neu als Erholungszone E1 (Erholung und Sport) ausgeschieden. Der Stadtrat beantragt die entsprechenden Änderungen im Zonen- und im Richtplan für das Gebiet Allmend/Saalsporthalle.
 
Das ehemalige Industrieareal neben der Grossüberbauung Sihlcity, zwischen Allmendstrasse und Sihl, wurde zuletzt für Familiengärten genutzt. Das Areal soll künftig als Anlage für Sport und Freizeit genutzt werden. Die Stadt plant einen öffentlich zugänglichen Bikepark. Der Stadtrat beantragt, das Gebiet Allmendstrasse/Brunaubrücke der Erholungszone E1 (Erholung und Sport) zuzuteilen. Für die Familiengärten wurde auf der Autobahnüberdeckung Entlisberg ein neuer Standort gefunden.
 
Die Teilrevisionen gehen nun in den Gemeinderat. Der Zonenplan kann voraussichtlich im Lauf des Jahres vom Gemeinderat festgesetzt und der Richtplan zuhanden des Regierungsrates verabschiedet werden. Nach Genehmigung bzw. Festsetzung der Teilrevisionen durch den Kanton kann dann ein neues Baugesuch für den Freestyle-Park eingereicht werden – diesmal auf einwandfreier zonenrechtlicher Basis.
 
Um einen langwierigen und fruchtlosen Rechtsstreit über die angebliche Zonenwidrigkeit der Freestyle-Anlage zu vermeiden, hatte die Stadt im März 2006 ihr erstes Baugesuch für die Freestyle-Anlage zurückgezogen und die Revision der planungs- und baurechtlichen Grundlagen eingeleitet.
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