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Öffentliche Auflage vom 9. Mai bis 9. Juli 2007 Die Stadt Zürich legt ab dem 9. Mai eine Teilrevision ihrer Parkplatzverordnung für 60 Tage auf. Unter anderem werden autoarmes Wohnen und das Fahrtenmodell neu aufgenommen.
In der Stadt Zürich gibt es laut der jüngsten Erhebung von 2005 knapp 270'000 Auto-Parkplätze. Davon sind gut 200'000 private Abstellplätze für Personenwagen. Auf diese bezieht sich die städtische Parkplatzverordnung (PPV). Die geltende PPV wurde vom Gemeinderat 1996 beschlossen und 1998 in Kraft gesetzt. Sie regelt die minimal notwendige und die maximal mögliche Anzahl privater Abstellplätze für Personenwagen.
Die PPV hat sich in der Praxis bewährt. Die sich laufend ändernden Gegebenheiten erfordern Ergänzungen und Anpassungen. Deshalb hatte der Stadtrat an seiner Sitzung vom 18. April 2007 eine Teilrevision beschlossen.
Die Ziele der PPV bleiben unverändert. Sie dämpft das Aufkommen beim motorisierten Privatverkehr, ist einfach in der Anwendung und transparent. Sie trägt zum einen der baulichen Verdichtung in der Stadt Zürich Rechnung, zum anderen aber auch der beschränkten Kapazität des städtischen Strassennetzes und dem Umstand, dass die Stadt Zürich noch immer ein lufthygienisches Sanierungsgebiet ist.
Neue Elemente ergänzen die Parkplatzverordnung. Dazu gehören Regelungen für autoarme Nutzungen und für spezielle Abstellplätze, die Behindertenfahrzeugen, Zweirädern und Betriebsfahrzeugen dienen. Schliesslich wird das Fahrtenmodell mitsamt seinen Umsetzungsregeln in der PPV verankert.
Zudem reduziert die Teilrevision die Anzahl Pflichtparkplätze für Wohnungen, da die Wohnungsfläche pro Kopf zugenommen hat. Bei den Geschäftsnutzungen legt die teilrevidierte PPV Berechnungsgrundsätze zugrunde, die zum Beispiel berücksichtigen, dass sich im Laufe der Zeit in einer Liegenschaft die geschäftlichen Nutzungen ändern können. Für Dienstleistung und Gewerbe gelten neu einheitliche Ansätze. Ausserdem sieht die Teilrevision eine massvolle Ausdehnung der Reduktionsgebiete vor.
Die Vorlage wird während 60 Tagen, vom 9. Mai bis 9. Juli 2007, öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig werden die Nachbargemeinden angehört und die Baudirektion zur Vorprüfung eingeladen. Anschliessend erfolgen die Bereinigung der Vorlage und deren Weiterleitung an den Gemeinderat mittels eines zweiten Stadtratsbeschlusses. Der Gemeinderat wird alsdann die Vorlage beraten und darüber beschliessen.
Hinweis: Die öffentliche Auflage erfolgt beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Amtshaus V, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, im Korridor des 3. Stocks. Jeweils Montag bis Donnerstag, 7 bis 18 Uhr, und am Freitag, 7 bis 17 Uhr.
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