Die Geschäftslast des vergangenen Jahres zeichnete sich erneut durch ein quantitativ und qualitativ hohes Niveau aus. Insgesamt verzeichnete die Ombudsstelle 477 neue Geschäfte (32 Neueingänge mehr als 2005). Von den 467 abschliessend behandelten Geschäften kam es grossmehrheitlich zu einer Annahme der Beschwerde bzw. zu einer erfolgreichen Vermittlung oder Beratung. Schwerpunktthemen bildeten in mehreren Fällen die Missachtung des Legalitäts- bzw. Gesetzmässigkeitsprinzips, vielfältige Mängel bei Nach- und Rückforderungen bzw. ungenaue Berechnungen sowie eine erwünschte bessere Zusammenarbeit zwischen Amtsstellen und Grundeigentümern.
Statistik
Die Ombudsstelle bearbeitete im vergangenen Jahr insgesamt 467 Geschäfte abschliessend (Neueingang: 477). Bei der Hälfte der Geschäfte (233) stand die Beschwerdeprüfung und / oder Vermittlung im Vordergrund, bei der andern (234) die Informations- und Beratungstätigkeit. Dabei kam es nur in 76 Fällen zu einer Abweisung der Beschwerde bzw. blieb die Vermittlung ergebnislos. Gut zwei Drittel der Beschwerdeprüfung und Vermittlungsarbeit führten folglich zur gänzlichen oder teilweisen Gutheissung bzw. zu einer Vermittlungslösung.
Bei den 132 eingegangenen verwaltungsinternen, personalspezifischen Geschäften (28%) fallen drei Punkte auf: Erstens wurden gegenüber dem Vorjahr 52 Geschäfte mehr eingereicht. Zweitens ist der Anteil der abgeschlossenen Beratungs- und Informationsfälle mit rund 75 Prozent wiederum überdurchschnittlich hoch. Und bei 27 von 31 internen Geschäften, bei denen eine Beschwerdeprüfung und / oder Vermittlung vorgenommen wurde, führte diese zu einem positiven Ergebnis.
Drittens herrscht bei den Beschwerdeführenden seit 1980 zum ersten Mal Geschlechterparität. Zwar wenden sich bei den verwaltungsexternen Fällen immer noch mehrheitlich Männer an die Ombudsfrau (55%); bei den Personalgeschäften sind es jedoch überwiegend Frauen (64%).
Thematische Schwerpunkte
2006 wurde in mehreren Fällen deutlich, dass innerhalb der Verwaltung der Grundsatz zu wenig Beachtung findet, wonach sich jedes staatliche Handeln auf eine gesetzliche Grundlage stützen muss und rechtliche Schranken nicht überschreiten darf. Das Legalitäts- oder Gesetzmässigkeitsprinzip gewährt Rechtssicherheit und sorgt für die Gleichbehandlung der Betroffenen. Im Berichtsjahr haben sich Beschwerdeführende wiederholt an die Ombudsstelle gewandt, weil sie berechtigten Zweifel an der bestehenden Rechtsgrundlage hatten.
Häufiger Beschwerdegrund waren aufgetretene Mängel bei der Berechnung von Rückforderungen bzw. Leistungsberechnungen. Die Fehlerquellen sind hier zum einen wiederholt zu finden in der fehlerhaften Anwendung des städtischen Rechts. Zum andern zeigen sich technische Gegebenheiten, EDV-bedingte Neuerungen und Systemanpassungen sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Zuständigkeitsbereichen als wiederkehrender Grund für die festgestellten Fehler.
Schliesslich wurde die Ombudsstelle im Berichtsjahr wiederholt von privaten Grundeigentümern angegangen, weil diese im direkten Kontakt mit Amtsstellen auf für sie unüberwindliche Schwierigkeiten gestossen sind. Durch die häufig technisch komplexe Materie und den oft geringen rechtlichen Ermessensspielraum sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auf eine korrekte Auskunftserteilung und sorgfältige Beratung seitens der Verwaltung besonders angewiesen. Diese erhöhte Verantwortlichkeit besteht auch überall dort, wo die Verwaltung eine Monopolstellung innehat, weil ausschliesslich städtische Amtsstellen zur Ausführung gewisser technischer und baulicher Massnahmen berechtigt sind.
Was in den früheren Jahren galt, ist auch für 2006 festzustellen: Der Anteil an Beschwerden, die das Sozialdepartement und das Polizeidepartement betreffen, sind erneut überdurchschnittlich hoch. 29,8 Prozent der Neueingänge (142 Geschäfte) sind dem Sozialdepartement zuzuordnen mit einem Schwerpunkt bei den Sozialen Diensten, 22,2 Prozent der Fälle (106) dem Polizeidepartement. Die überwiegende Zahl der Geschäfte betrifft hier die Stadtpolizei.