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Zwei private Abschlepp-Unternehmen besorgen aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 1999 das Wegschaffen von Pannen- und Unfallfahrzeugen sowie jener falsch parkierten Fahrzeuge auf öffentlichem Grund der Stadt Zürich, welche die Stadtpolizei nicht selbst entfernt. Diese Firmen schleppen im Auftrag von Grundeigentümern und anderen Berechtigten aber auch falsch parkierte Fahrzeuge ab privatem Grund ab. Gemäss Berichten von 20minuten.ch soll eine dieser Firmen auf Privatgrund parkierte Fahrzeuge im Kreis 5 unrechtmässig abgeschleppt haben. Weiter wurde der Vorwurf erhoben, die abgeschleppten Fahrzeuge seien erst wieder herausgegeben worden, nachdem die betroffenen Fahrzeughaltenden die Abschleppgebühr bezahlt hätten. Aufgrund dieses Verhaltens hätten zahlreiche Geschädigte versucht, Anzeigen wegen Nötigung zu erstatten, doch habe sich die Stadtpolizei geweigert, diese entgegenzunehmen. Die Verkehrspolizei hat den Vertrag für das Abschleppen von falsch parkierten Fahrzeugen sowie von Pannen- und Unfallfahrzeugen im Herbst 2004 neu ausgeschrieben und einem der bisherigen Vertragspartner den Zuschlag erteilt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat diesen Zuschlag am 19. Oktober 2005 wegen verschiedener Mängel aufgehoben und die Wiederholung des Vergabeverfahrens verlangt. Die Neuausschreibung erfolgte 2006. 20minuten.ch äusserte den Verdacht, das erwähnte Abschlepp-Unternehmen habe in unzulässiger Weise auf das Submissionsverfahren eingewirkt. Auch soll ein Mitarbeiter von Schutz & Rettung Zürich, der zwecks Nebenerwerb beim erwähnten Abschlepp-Unternehmen arbeitet, mit einem Mitarbeiter der Stadtpolizei bekannt sein und deshalb allenfalls Einfluss auf das Submissionsverfahren ausgeübt haben. Schliesslich sah sich der erwähnte Mitarbeiter von Schutz & Rettung Zürich mit Vorwürfen konfrontiert, wonach er verschiedenen unerlaubten Nebenerwerbstätigkeiten nachgehe. Die erwähnten Vorfälle veranlassten Mischa Morgenbesser (FDP) und 15 Mitunterzeichnende, dem Gemeinderat einen Beschlussantrag datiert vom 24. Januar 2007 zu stellen (GR Nr. 2007/26), wonach die Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderats das Verhältnis zwischen dem Polizeidepartement und dem Abschlepp-Unternehmen untersuchen und darüber Bericht erstatten solle. Um Transparenz zu schaffen, ordnete Polizeivorsteherin Esther Maurer bereits vor dem erwähnten Beschlussantrag eine Administrativuntersuchung an, welche von Dr. iur. Theo Loretan, Rechtskonsulent-Stellvertreter des Stadtrats von Zürich, durchgeführt wurde. Dieser hält in seinem nun vorliegenden Bericht zusammengefasst das Folgende fest:
- Der Mitarbeiter von Schutz & Rettung, dem unerlaubte Nebenerwerbstätigkeiten vorgeworfen werden, hat sich bis auf einen unbedeutenden Nebenpunkt korrekt verhalten. Seine Nebenbeschäftigung wurde ordnungsgemäss bewilligt. Auf die Vergabe des Abschleppauftrags der Verkehrspolizei hatte und hat er keinen Einfluss.
- Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat am 19. Oktober 2005 die im Jahre 2004 vorgenommene Neuvergabe des Abschleppauftrags aus Gründen aufgehoben, die nichts mit einer Einflussnahme bzw. Vorbefassung eines Anbieters zu tun hatten. Die Administrativuntersuchung hat aber ergeben, dass während dieses Submissionsverfahrens von 2004 tatsächlich ein unzulässiger Kontakt eines Angehörigen der Verkehrspolizei mit dem Inhaber des fraglichen Abschleppunternehmens stattfand. Massnahmen, um vergleichbare Fehler zu vermeiden, wurden bereits im Jahr 2006 getroffen. Das Submissionsverfahren wurde im Jahr 2006 neu und korrekt durchgeführt und steht kurz vor dem Abschluss. Eine unzulässige Einflussnahme durch die Anbieter oder durch Mitarbeitende der Stadtpolizei oder von Schutz & Rettung Zürich auf dieses Verfahren liegt nicht vor.
- Die Stadtpolizei hat im Januar 2007 dazu aufgerufen, allfällige Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Abschleppen von Fahrzeugen ab Privatgrund anzuzeigen. Daraufhin gingen 12 Anzeigen insbesondere wegen Nötigung bei der Herausgabe abgeschleppter Fahrzeuge ein. Diese Anzeigen werden derzeit untersucht. Es ist vorgesehen, die Untersuchungsberichte noch im April der Staatsanwaltschaft zu übergeben, damit diese über das weitere Vorgehen entscheiden kann. Die bisherigen Erkenntnisse rechtfertigen es nicht, das bestehende Vertragsverhältnis mit der betroffenen Abschleppfirma vorzeitig aufzulösen.
- Es trifft nicht zu, dass im Zusammenhang mit Abschleppvorgängen bei der Stadtpolizei zahlreiche Anzeigen wegen Nötigung eingegangen sind. Es kann auch keine Rede davon sein, dass die Polizei Anzeigen wegen Nötigung systematisch ignoriert hat. Hingegen kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass Angehörige der Stadtpolizei in einzelnen Fällen auf Anzeigen nicht sachgerecht reagiert haben. Solche Fehler sind wenig wahrscheinlich; um sie künftig auszuschliessen, soll die polizeiinterne Schulung verbessert werden.
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