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Der Stadtrat von Zürich

28. März 2007: Kein Systemwechsel bei den Abwasserpreisen

Weitere Preissenkung heute nicht zu verantworten

Der Stadtrat von Zürich hat die Empfehlungen des Preisüberwachers zu den Abwassergebühren geprüft. Er lehnt die vorgeschlagene Systemänderung ab, da sie zu Preissprüngen und zu einer Schuldenlast für die kommende Generation führen würde. Die zuständige Gemeinderatskommission unterstützt diese Sicht des Stadtrates. Unabhängig davon werden Stadt- und Gemeinderat 2008 prüfen, ob ein Preisnachlass oder eine Bonusaktion möglich ist.
 
Der Preisüberwacher hatte die Preise für das Abwasser in verschiedenen Städten untersucht und der Stadt Zürich Ende 2006 empfohlen, Investitionen in die Kanalisation in der Bilanz zu aktivieren und abzuschreiben sowie die Abwassertarife um mindestens 20 Prozent zu senken und eine Vollzeitstelle nicht höher zu belasten als einen Einwohner.
 
Seit 1. Januar 2005 gilt in der Stadt Zürich die Verordnung über die Preise zur Abwasserbewirtschaftung. Sie ist auf demokratischem Wege erarbeitet und vom Gemeinderat klar gutgeheissen worden. Die privaten Haushalte bezahlen seither markant weniger für die Entsorgung des Abwassers. Die neue Gebührenordnung trägt allen gesetzlichen Vorgaben Rechnung, ist verursachergerecht konzipiert und lässt nicht zu, dass Steuergelder für eine kostendeckende Entsorgung zweckentfremdet werden. Sie bringt Preissicherheit und erlaubt der Stadt Zürich langfristig, die künftig anfallenden Investitionen für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Abwasserreinigungssystems aus eigener finanzieller Kraft zu tragen. All dies wäre mit den vom Preisüberwacher empfohlenen Massnahmen in Frage gestellt. Es entstünden Preissprünge und finanzielle Risiken wegen der Fremdfinanzierung.
 
Dank dem heutigen Gebührensystem arbeitet ERZ Entsorgung + Recycling Zürich als finanziell gesundes Dienstleistungsunternehmen.
 
Gleiches mit Gleichem vergleichen
Beim Vergleich der Preise mit anderen Städten ist zu beachten, dass die Bedingungen überall sehr unterschiedlich sind. Vor allem fällt ins Gewicht, dass die Stadt Zürich keine Anschlussgebühren erhebt und keine Steuermittel für die Abwasserentsorgung einsetzt.
 
Abwasserpreise in der Kompetenz des Gemeinderates
Die seit zwei Jahren geltenden Preise sind auf die Verhältnisse in der Stadt Zürich zugeschnitten. Ihre Festlegung liegt in der Kompetenz des Gemeinderates. Als Basis für eine fundierte Überprüfung sind betriebswirtschaftliche Daten aus mindestens drei Jahren notwendig. Deshalb werden Stadt- und Gemeinderat Anfang 2008 prüfen, ob ein Preisnachlass oder eine Bonusaktion möglich ist.
 
Der Stadtrat hat dem Preisüberwacher die Gründe dargelegt, warum die Stadt Zürich den Empfehlungen nicht folgen kann. Mit seinem Entscheid sorgt der Stadtrat dafür, dass die Entsorgungsdienstleistungen auch langfristig kostengünstig und ohne Preissprünge zur Verfügung stehen. Dies wiederum trägt zum übergeordneten Ziel bei, Zürich seine sehr hohe Lebensqualität zu erhalten und die Stadt als Wohnort und Unternehmensstandort langfristig optimal zu positionieren. Das Vorgehen des Stadtrates wurde von der zuständigen Gemeinderatskommission PD/TED/DIB ausdrücklich gutgeheissen.
Der Stadtrat von Zürich Interner Link: Der Stadtrat von Zürich
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Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005 Interner Link: Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005
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