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Die Abteilung Kultur der Stadt Zürich vergibt jedes Jahr je ein Werkjahr für Komposition und Interpretation. Die mit je 42'000 Franken dotierten Werkjahre sollen für freigewählte Projekte und/oder Weiterbildungen genutzt werden und richten sich an Komponistinnen und Komponisten bzw. an Ensembles, die aus mindestens drei Mitgliedern bestehen und sich auch mit dem zeitgenössischen Musikschaffen auseinandersetzen. Zuständig für die Vergabung ist die städtische Musikkommission, ein Gremium von sieben Expertinnen und Experten aus dem Zürcher Musikleben. Die Kommission kann von einer Preisverleihung absehen oder neben den eingegangenen Bewerbungen auch aus eigener Initiative Kandidatinnen oder Kandidaten vorschlagen, von denen keine Bewerbung vorliegt. Komponist(inn)en und Ensembles, die eine langjährige und substantielle Beziehung zum kulturellen Leben der Stadt Zürich haben, können sich unter Angaben zur bisherigen Tätigkeit (Biographien, Programme, Partituren, Tonträger, Kritiken) sowie zu den im Rahmen der jeweiligen Werkjahre geplanten Projekten bis spätestens 1. Mai 2007 bei folgender Adresse bewerben: Stadt Zürich Kultur, Musikkommission, Postfach, 8022 Zürich. |
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