Das Geschäftsfeld «Energiedienstleistungen» des ewz hat sich in den ersten drei Jah-ren erfreulich entwickelt, so dass der Stadtrat dem Gemeinderat eine neue Kreditvorlage von 20 Millionen Franken unterbreitet.
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat einen Rahmenkredit von 20 Millionen Franken, damit das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) weiterhin Grossanlagen für das Geschäftsfeld Energiedienstleistungen bauen kann. Das ewz bietet seit rund vier Jahren Energiedienstleistungen an. Diese sind unterteilt in die Bereiche Energie-Contracting und Facility-Management. Beim Energie-Contracting plant, baut, betreibt und finanziert das ewz Energie-versorgungsanlagen, die Eigentum des ewz sind. Im Facility-Management hält das ewz An-lagen instand, ohne deren Eigentümer zu sein.
Per Ende 2006 hat das ewz dem Gemeinderat einen Zwischenbericht zum bisherigen Verlauf der Energiedienstleistungen vorgelegt. Daraus geht hervor, dass sich das neue Geschäftsfeld gut entwickelt und gemessen an konventionellen Vergleichslösungen zu jährli-chen Einsparungen von 14 827 Tonnen CO2 führt. Der im Januar 2003 durch die Gemeinde bewilligte Rahmenkredit von 75 Millionen Franken ist ausgeschöpft, die Nachfrage nach energetisch sinnvollen Projekten hält jedoch an. Das ewz will seine künftigen Marktaktivitäten einerseits auf Einzelobjekte ausrichten, für die Investitionen von weniger als 2 Millionen Franken ausreichen. Auf der andern Seite will es seine Dienstleistungen weiterhin für Energieverbunde und Spezialobjekte anbieten, die Investitionen von über 2 Millionen Franken erfordern und damit in der Kompetenz des Gemeinderates liegen. Gestützt auf die Kompetenzordnung ersucht der Stadtrat um einen Rahmenkredit von 20 Millionen Franken für Projekte, welche die 2-Millionen-Grenze überschreiten. Die Kompetenz zur Bewilligung der Ausgaben für die einzelnen Projekte soll dabei an den Stadtrat delegiert werden. Auf diese Weise kann das ewz auch der Nachfrage für Projekte über 2 Millionen Franken speditiv gerecht werden. Die kleineren und mittleren Anlagen sollen inskünftig von der je nach Höhe des Betrags zuständigen Instanz als Einzelprojekte bewilligt werden.