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Klarstellung von Monika Stocker, Vorsteherin des SozialdepartementsDie Sonntagszeitung vom 11. März titelt im Aushang und auf der Frontseite «Zürich zahlte Sozialhilfe an Islamisten-Gruppe». Dieser Sachverhalt ist unwahr und entspricht in keiner Weise dem Vollzug der Zürcher Sozialhilfe. Die Zeitung unterstellt einen Finanzfluss zwischen Sozialamt und einer angeblich durch einen deutschen Verfassungsschutz beobachteten islamistischen Organisation. Dieser unzulässig konstruierte Zusammenhang ist rufschädigend und kann dazu dienen, das Vertrauen in den rechtmässigen Vollzug der Sozialhilfe zu untergraben. Als Vorsteherin des Sozialdepartements der Stadt Zürich und als Präsidentin der Sozialbehörde halte ich fest: - Sozialhilfe wird nicht an Organisationen ausgerichtet, sondern ausschliesslich an Einzelpersonen und Familien in privaten Haushalten, in Heimen oder in Kliniken.
- Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe hat, wer für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann (§14, kantonales Sozialhilfegesetz). Für die Berechnung von ergänzenden Unterstützungsleistungen ist in jedem Fall die Lohnabrechnung massgebend.
- Die zuständige Sozialarbeiterin hat eine Anzeige eingeleitet, als sie entdeckte, dass die Belege für den Unterricht der Kinder in heimatlicher Kultur und die Lohnabrechnung des Vaters identische Adressen aufwiesen. Die Leistungen wurden umgehend eingestellt.
Auch wenn im Artikel der tatsächliche Sachverhalt etwas klarer zum Ausdruck kommt und anerkannt wird, dass sich das Departement korrekt verhalten hat, dürfen solche Schlagzeilen nicht unwidersprochen bleiben. |
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