Nachdem an der Schlichtungsverhandlung vom 9. Januar 2007 keine Einigung zwischen der Società Cooperativa Italiana Zurigo als Mieterin und der Stadt als Vermieterin gefunden werden konnte, fällte die Schlichtungsbehörde Zürich gemäss dem den Parteien am 19. Februar 2007 zugestellten Beschluss einen Entscheid. Demnach wird zwar eine einmalige Erstreckung von 18 Monaten (.d. h. bis 30. Juni 2008) gewährt; der Mietzins jedoch weitgehend auf das von der Stadt geforderte Niveau (rund Fr. 185'000.-- pro Jahr) angehoben.
Beide Parteien können nun innert 30 Tagen gegen den Beschluss ein Rechtsmittel beim Mietgericht einreichen. Ob die Stadt von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, kann erst nach detaillierter Konsultation der umfangreichen Begründung des Beschlusses und nach Gesprächen mit der künftigen Mieterschaft entschieden werden.
Immerhin ist die Schlichtungsbehörde den Anträgen der Rechtsvertreterin des „Coopi“ nicht gefolgt und von seinem ersten an der Schlichtungsverhandlung geäusserten Vorschlag (2 bis 2 ½ Jahre) zugunsten der Stadt abgewichen.