Für die Dauer von fünf Jahren hat der Stadtrat einen Kredit von 2 Millionen Franken zur Förderung der Wohnlichkeit und des Gewerbes im Kreis 4 (Langstrasse) bewilligt. Interessentinnen und Interessenten können Gesuche für Beiträge von maximal 50 000 Franken einreichen. Zur Beurteilung der Gesuche wurde eine Kommission eingesetzt, die sich aus VertreterInnen der Stadt und des Quartiers zusammensetzt. Die Kommission stellt ihrerseits Anträge an den Stadtpräsidenten, der über die Kreditvergabe entscheidet.
Im Zusammenhang mit dem Antrag an den Gemeinderat zur Ablehnung der Volksinitiative «Förderung der Wohnlichkeit und des Gewerbes im Kreis 4 (Langstrasse)» hat der Stadtrat als Gegenvorschlag die Schaffung eines auf fünf Jahre beschränkten Kredites von 2 Millionen Franken bewilligt. Der Kredit ist für Projekte und Massnahmen im Gebiet Stauffacherstrasse – Badenerstrasse – Kasernenstrasse – Bahnareal – Seebahngraben vorgesehen.
Förderung einer positiven Quartierentwicklung
Mit dem Kredit sollen Massnahmen zur Erhaltung, Erweiterung, Sanierung oder Schaffung von Lokalitäten für quartierbezogene Läden, Restaurants und Kleingewerbe gefördert werden. Diese Lokalitäten werden zu moderaten, kostendeckenden und nicht primär gewinn-orientierten Mietzinsen vermietet. Damit wird ein Beitrag an eine vielfältige Quartier-versorgung und für die Erhaltung geeigneter Gewerbestrukturen innerhalb des Quartiers geleistet. Mit Beiträgen in der Grössenordnung von bis zu 50 000 Franken sollen Mietzinsreduktionen oder zinsgünstige Darlehen im Sinne von Starthilfen oder auch gemeinsame Aktionen von Gewerbe- oder Branchengruppen unterstützt werden.
Gemischte Kommission eingesetzt
Für die Evaluation der Projekt- und Unterstützungsgesuche wurde eine Kommission eingesetzt, die sich aus vier VertreterInnen der Stadt und drei VertreterInnen der Quartierbevölkerung bzw. des Quartiergewerbes zusammensetzt.
Folgende Personen hat der Stadtrat für die Laufzeit des Kredites gewählt:
Der Vorsitz und die Geschäftsleitung liegen im Präsidialdepartement bei der Stadtentwicklung. Der Stadtpräsident entscheidet aufgrund der Anträge der Kommission über den Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Kredit.
Erste Auszahlungen im Sommer 2007 möglich
InteressentInnen können ihre Projektgesuche per sofort eingeben. Die Geschäftsordnung und ein Leitfaden für die Anträge können auf der Website der Stadtentwicklung heruntergeladen (
www.stadt-zuerich.ch/stadtentwicklung) oder telefonisch unter 044 412 36 63 bestellt werden. Die Kommission wird im April 2007 zum ersten Mal zusammenkommen. Für die 2007 auszurichtenden Beiträge muss beim Gemeinderat ein Zusatzkredit von 500 000 Franken beantragt werden. Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird das Geld voraussichtlich im Sommer 2007 zur Verfügung stehen.