Die am 30. März 2005 durch den Gemeinderat für dringlich erklärte Motion betreffend Einführung des konstruktiven Referendums wurde am 20. April 2005 an den Stadtrat überwiesen. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Frist zur Vorlage eines Antrags bis nach Inkrafttreten der hierfür erforderlichen kantonalen Rechtsgrundlagen zu erstrecken.
Entgegen der Auffassung der Motionärin ist Artikel 35 der Kantonsverfassung, der das Referendum auf kantonaler Ebene regelt, für die Gemeinden nicht unmittelbar anwendbar. Solange im kantonalen Recht keine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen ist, können die Gemeinden das konstruktive Referendum nicht durch Änderung ihrer Gemeindeordnung einführen.