ERZ nimmt grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren Stellung. Da aber in einzelnen Medienberichten der Eindruck entstand, es seien Mitarbeiter bloss wegen offerierter Kaffees und Gipfeli entlassen worden, erlaubt sich ERZ eine kurze Klarstellung. Selbstverständlich dürfen Mitarbeitende Gesten der Anerkennung für geleistete Arbeit annehmen.
Es ist der Auftrag von ERZ, umweltgerecht zu entsorgen und die Entsorgungskosten verursachergerecht zu belasten. ERZ wirft den fristlos entlassenen drei Mitarbeitern vor, mehrfach und schwerwiegend gegen diesen Auftrag verstossen zu haben. Daraus ist ERZ auch finanzieller Schaden entstanden. Der Stadtrat hat nun die hängigen Einsprachen zu überprüfen.