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Eine im Auftrag der Stadt Zürich verfasste Studie klärt die Funktionsweise des vom Regierungsrat des Kantons Zürich vorgestellten Zürcher Fluglärm-Index (ZFI). Das umfassende Gutachten zeigt auf, was hinter der Ansammlung von mathematischen Operationen und Abkürzungen steht und kommt zum Schluss, dass der ZFI nicht primär das misst, was beabsichtigt war, nämlich die Lärmbelastung der von Fluglärm stark gestörten Personen. Der Regierungsrat will die Bevölkerung vor Fluglärm schützen und hat als Gegenvorschlag zur Plafonierungsinitiative den Zürcher Fluglärm-Index kreiert. Der ZFI ist ein Richtwert, der sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt. Wird der Index von 47'000 Punkten erreicht, müssen Massnahmen ergriffen werden. Sollen die Massnahmen sinnvoll sein, muss bekannt sein, welche der Komponenten, Flottenmix, An- und Abflugrouten, Bevölkerungszahl oder Flugbewegungen für die Überschreitung verantwortlich ist. Das vom renommierten Fluglärmforscher, Dr. Carl Oliva, für die Stadt Zürich verfasste Gutachten zeigt nun erstmals auf, wie diese Faktoren den ZFI beeinflussen. Von allen vier Komponenten hat eine Veränderung der Flugbewegungen den geringsten Einfluss. Indem der ZFI stärker auf andere Faktoren als auf den Anstieg der Flugbewegungen reagiert, erfüllt er die vom Regierungsrat formulierte Anforderung, das subjektive Empfinden des Fluglärms zu messen, nur ungenügend. Der grösste Schwachpunkt des ZFI ist jedoch, dass er keine Kategorien schafft. Er behandelt Personen in flughafennahen Gebieten genau gleich, wie solche, die relativ weit vom Flughafen weg wohnen. So werden Personen, die eine kleine Schallbelastung erfahren, beim Summieren der ZFI-Punkte gleich gewichtet, wie Personen mit einer z.B. 10-fach höheren Schallbelastung. Die Konsequenz ist, dass Personen in flughafennahen Gebieten übermässig durch Fluglärm gestört würden, ohne dass dies durch das Monitoring registriert würde und ohne dass der ZFI von 47'000 überschritten sein muss. Positiv bewertet die Stadt Zürich, dass der Regierungsrat am effektiven Problem – an den von Fluglärm gestörten Personen – ansetzen möchte. Sinnvoll ist auch die vorgesehene jährliche Berichterstattung, mit welcher sich Kantonsrat und Bevölkerung ein Bild über die Entwicklung des Flughafens machen können. Im Gegensatz zur Intransparenz des ZFI, der nur aus einer einzigen Zahl besteht und somit nicht ersichtlich macht, welche effizienten Massnahmen getroffen werden müssten, nimmt die vorgeschlagene Alternative zum ZFI, der „Balanced Approach“ die von der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) vorgeschlagene und im Europäischen Raum umgesetzten Bestrebungen zur Lärmminderung auf. Das Konzept stellt die bei der Zertifizierung erhobenen Lärmquoten für die einzelnen Flugzeugtypen ins Zentrum. Auf dieser Basis lässt sich für den Flughafen ein Lärmquoten-Budget erstellen. Ein solches Budget stellt die Summe des „Lärms“ dar, die dem Flughafen für den Flugbetrieb bei An- und Abflügen zur Verfügung steht. Als Ergänzung zum Lärmquoten-Budget sollen dem Flughafen in der Grösse begrenzte Schallbelastungsflächen zur Verfügung gestellt werden, innerhalb derer ein festgelegter Grenzwert nicht überschritten werden darf. Als drittes Element wird die Schallbelastungsfläche mit der darin enthaltenen absoluten Anzahl von Personen verknüpft, die als „fluglärmbedingt stark gestört“ bezeichnet werden können. Die Erkenntnisse des städtischen Gutachtens sollten in die Entscheidungsfindung des Kantons einfliessen. Der Vorschlag bietet einen verstärkten Schutz für die nah beim Flughafen liegenden und höchst belasteten Gebiete wie z.B. Schwamendingen. |
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