Das Polizeidepartement der Stadt Zürich will einen Fahrsimulator für Einsatzfahrten mit Blaulicht beschaffen. Damit folgt es einer Forderung der Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates, die dies in ihrem Bericht im Jahr 2003 gefordert hatte. Der Kredit muss vom Gemeinderat bewilligt werden.
Unfälle, an denen Dienstfahrzeuge der Stadtpolizei beteiligt waren, lösten im Jahr 2002 nicht nur ein starkes Medienecho aus, sondern führten auch zu einer Untersuchung der Vorfälle durch die Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates (GPK), deren Ergebnisse 2003 in einem ausführlichen Bericht festgehalten wurden. Zu den Forderungen erster Priorität der GPK gehörte die Anschaffung eines Fahrsimulators für das Training von Fahrten mit Blaulicht. Solche Fahrten können nach geltendem Strassenverkehrsgesetz nicht trainiert werden, denn Blaulicht und Sirene dürfen nur bei dringlichen Einsatzfahrten eingesetzt werden.
Der Fahrsimulator soll das Training für die Einheiten der Stadtpolizei sowie Schutz & Rettung für möglichst wirklichkeitsnahe Fahrten mit Blaulicht ermöglichen. Trainingsmöglichkeiten auf dem Gerät sollen auch anderen Blaulichtorganisationen der Schweiz angeboten werden.
Die geplante Anschaffung des Fahrsimulators setzt die Zustimmung des Gemeinderats voraus. Der Stadtrat von Zürich beantragt dem Gemeinderat deshalb einen Kredit von 2,5 Millionen Franken für die Beschaffung des Simulators und für die Anpassung der Infrastruktur.