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Der Stadtrat von Zürich

2. November 2006: Keine Kompetenzüberschreitung des Stadtrates bei Kongresshaus-Planung

In einem durch eine Indiskretion an die Öffentlichkeit gelangten Gutachten für die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat der Rechtskonsulent des Gemeinderates dem Stadtrat eine Kompetenzüberschreitung vorgeworfen. Der Stadtrat kommt aufgrund eines umfassenden Gutachtens des städtischen Rechtskonsulenten zum Schluss: Der Stadtrat hat seine Kompetenzen bei der Kongresshaus-Planung nicht überschritten, weil er vom Nettoprinzip ausgehen durfte und deshalb seine Kompetenzgrenze von zwei Millionen Franken respektiert hat. Der Rechtskonsulent des Gemeinderates hatte in seinem Gutachten wichtige Grundlagen nicht einbezogen.

Die Vorgeschichte: Der Stadtrat hatte am 27. Oktober 2004 für die Vorphase der Planungsarbeiten für ein neues Kongresshaus einen Kredit von 200 000 Franken bewilligt. Am 2. März 2005 beschloss der Stadtrat eine Beteiligung von 1,9 Millionen Franken an der zu gründenden ZürichForum AG. Diese beiden Kredite seien wegen der gemeinsamen Zwecksetzung zusammen zu zählen. So lautete die Beurteilung des Rechtskonsulenten des Gemeinderates. Deshalb habe der Stadtrat die für ihn geltende Kompetenzgrenze von zwei Millionen Franken überschritten.

Der Stadtrat hat die Hauptfrage, ob die beiden Kredite zusammengerechnet werden müssen oder nicht, durch seinen Rechtskonsulenten, Peter Saile, klären lassen. Dieser kommt in seinem Gutachten vom 16. Oktober 2006 zum Schluss, dass der Stadtrat bei der Bewilligung des 1,9-Millionen-Kredites vom Nettoprinzip ausgehen durfte. Das Nettoprinzip kommt dann zur Anwendung, wenn finanzielle Beiträge Dritter rechtskräftig zugesichert sind. Diese Voraussetzung war erfüllt: Der Stadtrat hatte am 9. Februar 2005 ein «Memorandum of Understanding» unterzeichnet. Vertraglich festgehalten ist, dass die ZürichForum AG nach ihrer Gründung die durch die Stadt geleisteten Zahlungen von 200 000 Franken zurückbezahlen muss. Damit war sichergestellt, dass die Gesamtbelastung der Stadt die Grenze von 1,9 Mio. Franken nicht überstieg. Die Rückzahlung durch die ZürichForum AG erfolgte denn auch bereits 2005. Wäre es nicht zur Gründung der Aktiengesellschaft gekommen, so wäre es beim Kredit für die Vorphase von 200 000 Franken geblieben.

Aus diesen Gründen und auch aufgrund weiterer rechtlicher Überlegungen kommt der Rechtskonsulent zum Schluss, dass dem Stadtrat in der Hauptfrage keine Kompetenzüberschreitung vorgeworfen werden kann. Es gibt verschiedene vertretbare rechtliche Gründe, dass der Stadtrat die beiden Kredittranchen – 200 000 und 1,9 Mio. Franken – nicht zusammenzählen musste.

Bedauerlich ist aus Sicht des Stadtrates, dass der Rechtskonsulent des Gemeinderates seine Würdigung der Vorgänge ohne Beizug des entscheidenden Dokumentes («Memorandum of Understanding») vorgenommen hat. Der Stadtrat geht deshalb davon aus, dass die RPK aufgrund der Stellungnahme des Stadtrates den Vorwurf der Kompetenzüberschreitung nicht aufrechterhalten wird.

Der Rechtskonsulent des Gemeinderates kritisiert im Übrigen den das Budget 2005 betreffenden Dringlichkeitsbeschluss des Stadtrates. Dazu hält der Stadtrat in seiner Stellungnahme an die gemeinderätliche Rechnungsprüfungskommission fest, dass – entgegen der Annahme des Rechtskonsulenten des Gemeinderates – dem Budget im Verhältnis zu kompetenzmässig beschlossenen Verpflichtungskrediten nur beschränkte Rechtswirkung zukommt.

Dass das Gutachten des Rechtskonsulenten des Gemeinderates aufgrund einer Indiskretion an die Öffentlichkeit gelangt ist, verurteilt der Stadtrat. Er nimmt vom Bedauern der RPK über diesen Vorfall Kenntnis und geht davon aus, dass in Zukunft die anerkannten Verfahrensregeln (rechtliches Gehör) beachtet werden. Der Stadtrat geht davon aus, dass die noch offenen Fragen aufgrund der Stellungnahme des Stadtrates nun einvernehmlich geklärt werden können.
Der Stadtrat von Zürich Interner Link: Der Stadtrat von Zürich
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