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19. September 2006: Das neue Ausländergesetz bringt wenig Verbesserungen

Im Zuge der Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) wird neu im Ausländergesetz (AuG) Integration als Gesetzesartikel (Art. 4) definiert. Damit wird der Begriff erstmals gesetzlich verankert, um daraus Fol-gerungen für Zulassung, Aufenthalt und Rückweisung zu ziehen. Erstaunlich ist demgegenüber, dass keine klare Begriffsbestimmung existiert. An der Fachtagung „Integration – gesetzlich verankert und verordnet“, zu der sich Fachkräfte aus der ganzen Schweiz in Zürich zu einem Gedankenaustausch trafen, wurde das neue Gesetz denn auch mit einem Fragezeichen versehen. Eingeladen hatte die Konferenz für Fachstel-len Integration (KoFI).

„Bis heute fehlen überzeugende gesetzliche Regelungen zur Förderung der Integration noch weitgehend. Und daran ändert auch das neue Ausländergesetz (AuG) nichts“, so Peter Uebersax, Gerichtsschreiber am Bundesgericht und Lehrbeauftragter für öffentliches Recht an der Uni Basel. Es bestehe zwar eine grundsätzliche Einigkeit über die Notwendigkeit von Massnahmen zur Förderung der Integration. Die Integration als solche sei aber nur unzureichend definiert. In der Botschaft zum neuen Ausländergesetz wird dazu ausgeführt: „Auf eine gesetzliche Umschreibung der Integration ist zu verzichten, da das gesellschaftliche Ver-ständnis und die Vorstellung über die Integration im Laufe der Zeit einem Wandel unterworfen ist.“ Gemäss Uebersax gehört diese Definition aber unbedingt ins neue AuG. Ohne eine klare Regelung gibt es zur viel Ermessensspielraum für die Behörden. Zu einem ähnlichen Urteil kommt auch Elisabeth Chappuis, Juristin am Centre Sociale Protestant in Lausanne. Schwammig sei insbesondere Artikel 50, der das Recht auf eine Verlängerung der Niederlassungsbewilligung definiere. Bedingung sei, dass ein Ehepaar drei Jahre zusammen lebe und die betroffene Person gut integriert sei. Für Chappuis lassen beide Indikatoren zu viele Interpretationsmöglichkeiten offen.

Gesetz für eine Minderheit
Das grösste Problem des AuG liegt für den Theologe und Integrationsbeauftragte des Kantons Luzern, Hansjörg Vogel in der Tatsache, dass es ein Gesetz für eine Minderheit ist. „Für knapp zwei Drittel der Migrantinnen und Migranten gilt das neue Gesetz in seinen wesentlichen Punkten nicht. Es berücksichtigt vorwiegend Ausländerinnen und Ausländer aus dem EU- und EFTA-Raum. Der Bundesrat möchte damit die Ausländerarbeitslosigkeit minimieren. „Was nützt uns aber ein Gesetz, dass nur eine Minderzeit berücksichtigt? Man stelle sich nur eine Schule vor, deren Regeln nur auf den kleineren Teil der Schülerinnen und Schüler zugeschnitten ist. Vorteile des neuen Gesetzes sieht Vogel demgegenüber in der erleichterten Mobilität, der frühzeitigen Erteilung der Niederlassungsbewilligung C, der Neu-regelung der Bewilligung F sowie dem besseren Schutz für Opfer häuslicher Gewalt.

Humanitäre Tradition der Schweiz?

Ein Fragezeichen setzte Hansjörg Vogel hinter die humanitäre Tradition der Schweiz. „Im Abstimmungskampf zur Revision des Asylgesetzes und zum neuen Ausländergesetz wird interessanterweise von Befürwortern wie Gegnern die humanitäre Tradition der Schweiz beschworen. Niemand hat aber in der Eile des Abstimmungsrechts die Musse zu sagen, was den die humanitäre Tradition bedeute?“ Vogel führte einige geschichtliche Beispiele auf, die je nach historischer Kapazität aufgeführt werden. Zu erwähnen sind stellvertretend die Religionsflüchtlinge des 16. und 17. Jahrhunderts, Henri Dunant und das Rote Kreuz sowie die guten Dienste der Schweizer Diplomatie. Wenn man die Geschichte aber genauer betrachte, sei der Umgang der Schweiz mit Flüchtlingen nicht besser und nicht schlechter als in anderen Ländern. Flüchtlinge waren häufig so lange willkommen, als sie Eigeninteressen dienten. Sie wurden für die Bevölkerung sofort lästig, wenn sie zu ernstzunehmenden Konkurrenten wurden. Der Glaube an der humanitäre Schweiz sei denn eher als peinliche Mythos zu betrachten.

Chancengleichheit
Grosses Gewicht legt Hanspeter Uster, Regierungsrat und Sicherheitsdirektor des Kantons Zug, auf die Chancengleichheit. „Integrationsmassnahmen zugunsten von und gegenüber Migrantinnen und Migranten sind nur dann effektiv, wenn sie deren Chancengleichheit in der Bildung, dem Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt, der gesellschaftlichen Akzeptanz und der politischen Mitbestimmung erhöhen. Eine wirksame Integrationspolitik macht sich deshalb auch für soziale Gerechtigkeit und Anerkennung stark. Integration ist für Uster aber kein einseitiger Prozess, sondern er verlangt auch von den Betroffenen einen hohen Einsatz. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Sprache. „Für fremdsprachige Menschen, die sich langfristig in der Schweiz niederlassen wollen, ist das Erlernen der jeweiligen Landessprache zentral. Dabei geht es in erster Linie um die Verwirklichung der eigenen Lebensziele im Bildungs-, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich. Mitreden, um mitzubestimmen – lautet das Motto!“ Deshalb müsse eine nachhaltige Integrationspolitik beim Spracherwerb ansetzen.
Schweizerische Konferenz der Fachstellen für Integration (KoFI)

Die Schweizerische Konferenz der Fachstellen für Integration (KoFI) ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein. Ziel ist es, das gegenseitige Verständnis zwischen der schweizerischen und ausländischen Bevölkerung zu fördern und die Integration als ständigen wechselseitigen Prozess zu stärken. Die KoFI setzt sich brückenbauend ein und wirkt präventiv gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus.

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