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Sozialdepartement der Stadt Zürich |
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14. September 2006: Verstärkung der Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe |
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Im Auftrag der Sozialbehörde und auf Grund verschiedener parlamentarischer Vorstösse in diesem Frühling hat das Sozialdepartement einen Bericht zu den bestehenden Kontrollen innerhalb und ausserhalb der Sozialen Dienste erstellt sowie Massnahmen zu deren Verstärkung ausgearbeitet.
Anpassungen und Erweiterungen der Kontrollen Die Massnahmen zur Verstärkung der Missbrauchsbekämpfung umfassen
- die Anpassung und Erweiterung der Formulare bei der Fallaufnahme
- die Verstärkung der internen Fallkontrolle und die Bildung eines weiteren Spezialteams mit vertieften Kenntnissen im Bereich Vermögen, Versicherungen, Leasing etc. innerhalb der Sozialen Dienste
- die Einführung eines Inspektorats für Ermittlungen, welche bei begründetem Verdacht auf Missbrauch durch die Einzelfallkommission der Sozialbehörde ausgelöst werden können. Das Inspektorat hat die Aufgabe, einen Missbrauchsverdacht zu erhärten und dafür gerichts¬taugliche Beweise beizubringen resp. diesen zu widerlegen.
Formell wird das Inspektorat dem Vizepräsidium der Sozialbehörde unterstellt, administrativ wird es in der Zentralen Verwaltung des Sozialdepartements angesiedelt. Der Stadtrat beauftragt die Sozialbehörde, ein Reglement für die Ermittlungstätigkeit zu erlassen und ihre Geschäftsordnung entsprechend anzupassen.
Die Massnahmen werden bis Mitte des nächsten Jahres vorbereitet und ab Juli 2007 bis Ende 2010 versuchsweise umgesetzt. Die Tauglichkeit und Wirksamkeit der Instrumente werden im Laufe des letzen Versuchsjahrs ausgewertet, um dem Gemeinderat einen definitiven Antrag unterbreiten zu können. Die Umsetzung der Massnahmen benötigt zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen in der Höhe von CHF 990'000 pro Jahr.
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Sozialdepartement der Stadt Zürich |
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