|
|
|
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | |
|
|
|
|
|
13. September 2006: Arbeitsintegration für Sozialhilfebeziehende: Teillohn-Jobs, raschere Zuweisungsverfahren und ein Kredit für weitere Aufträge aus der Stadtverwaltung |
|
|
|
| | | | | | | | | | | | | | |
|
Die Neuausrichtung der Arbeitsintegration wird mit einem Bericht dem Gemeinderat vorgestellt. Seit Januar 2006 ist in den städtischen Arbeitsintegrations-Betrieben das Angebot an Teillohn-Jobs sukzessive auf- und ausgebaut worden. Das Platzangebot soll von aktuell rund 215 Plätzen in den nächsten drei Jahren auf rund 500 Plätze ausgebaut werden.
Was im Januar mit drei Pilot-Betrieben in den Sozialen Einrichtungen und Betrieben ange-fangen hat, soll zu einem zentralen Angebot der Arbeitsintegration werden: Ein ausreichendes Angebot von Teillohn-Jobs für Sozialhilfebeziehenden. Die Teillohn-Angestellten erhal-ten für ihre Arbeit je nach Leistungsniveau eine Entschädigung zwischen 1 600 und 3 200 Franken, sind in der Sozialversicherung, und können damit einen Teil ihres Existenzbedarfs selber decken. Dadurch steigt das Selbstwertgefühl der Betroffenen markant und die Chan-cen auf eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt bleiben erhalten.
Bericht an den Gemeinderat Der Bericht gewährt einen umfassenden Einblick in den Umbau der Arbeitsintegration. Ein weiterer wichtiger Schritt ist der Umbau des Zuweisungsverfahrens in die Arbeitsintegration. Neu besuchen arbeitsfähige und gemäss SKOS-Richtlinien zu einer Integrationsmassnahme verpflichtete KlientInnen mit Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe während vier Wochen die so-genannte «Basisbeschäftigung». In diesem niederschwelligen Programm wird mittels einfa-cher manueller Arbeiten und individueller Abklärungsgespräche ermittelt, welches Arbeitsintegrationsangebot für die Klientinnen und Klienten erfolgsversprechend und der persönlichen Situation angemessen ist. Die fallführenden Sozialarbeitenden erhalten eine entsprechende Empfehlung, die zusammen mit den KlientInnen erarbeitet wird, und lösen die weiteren Schritte aus.
Kredit für zusätzliche städtische Aufträge Teillohn-Jobs haben auch einen mehrfachen gesellschaftlichen Nutzen: Die Lohneinnahmen der Sozialhilfebeziehenden entlasten die Kosten bei der Sozialhilfe. Darüber hinaus werden sinnvolle Produkte und Dienstleistungen angeboten, die nicht profitabel hergestellt werden könnten. Für den Ausbau solcher Leistungen in der Stadtverwaltung sollen für die Jahre 2007 bis 2009 mit dem Budget zusätzliche Mittel von insgesamt 10 Millionen Franken bereitgestellt werden. Zahlreiche Dienstabteilungen arbeiten bereits seit Jahren erfolgreich mit Arbeitsintegrationsangeboten zusammen.
Neben den Teillohn-Jobs besteht in der Stadt Zürich weiterhin ein differenziertes Angebot für Arbeitsintegrationsmassnahmen: Qualifikationsprogramme werden dort weitergeführt, wo die Vermittlungschancen in den ersten Arbeitsmarkt hoch sind. Die Direktvermittlung in den ersten Arbeitsmarkt wird durch die personell ausgebaute Personalvermittlung und das Bewerbungscoaching verstärkt. Gemeinnützige Arbeit sollen jene SozialhilfebezügerInnen erhal-ten, bei denen die soziale Integration erhalten und gefördert werden muss und die auf dem ersten Arbeitsmarkt ohne Perspektive sind. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|